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Gravel- oder Lastenrad, City- oder Montainbike, mit oder ohne E-Antrieb: Du wählst aus über 350 Marken dein Traumbike. Und wir sorgen dafür, dass es dein Rundum-Sorglos-Bike wird:
Ob für den Weg zur Arbeit, Ausflüge mit der Familie oder Abstecher in die Natur: Lease a Bike – join the ride!
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Mit über 6.700 Lease a Bike-Händler*innen findest du dein Dienstfahrrad garantiert ganz in deiner Nähe. Die von dir gewählte Fahrrad-Fachhandlung kann ebenfalls zukünftige Wartungen oder Reparaturen durchführen.
Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhältst du als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Dein künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für dich als Arbeitnehmer*in. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?
Bruttomonatsgehalt
+ Versteuerung des geldwerten Vorteils
- Leasingrate
- Rundumschutz Kosten
= neues Bruttomonatsgehalt
- Abgaben
- Steuern
- Versteuerung des geldwerten Vorteils
= Nettomonatsgehalt
Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.
Im Folgenden findest du einige Begriffserklärungen.
Umwandlungsrate:
Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
Versteuerung des geldwerten Vorteils:
Abhängig von der Form der Überlassung durch den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung. Den Betrag für den geldwerten Vorteil findest du in der Berechnungsübersicht im Bike-Leasing Rechner.
Bei der Gehaltsumwandlung erhältst du als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich dein künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für dich als Arbeitnehmer*in. Berechnen kannst du deine Ersparnis ganz einfach in unserem Bike-Leasing Rechner.
Das Dienstradleasing über die Gehaltsumwandlung schmälert dein monatliches Bruttoeinkommen und damit auch die Sozialabgaben für die Rente. Dies wird häufig als Nachteil des Dienstradleasing gesehen. Allerdings sind die entstehenden Einbußen minimal. Bei einem Fahrradpreis von 3.000 Euro reduziert sich zum Beispiel der zukünftige Rentenanspruch um circa 2 Euro im Monat, wenn das Fahrrad mit Gehaltsumwandlung über 36 Monate überlassen wird. Hochgerechnet wären das insgesamt 468 Euro weniger Rente für die gesamte Rentenbezugsdauer. Dieser Betrag ist geringer als die durchschnittlichen Einsparungen durch ein Dienstrad. Dazu kommt der positive Gesundheitsaspekt: Laut aktuellen Studien sind regelmäßige Fahrradfahrer/innen nicht nur fitter und gesünder, sie leben auch länger.
Beziehst du dein Dienstrad als Gehaltsextra, trägt der*die Arbeitgeber*in die kompletten Kosten on top zum Gehalt. Da in diesem Fall keine Gehaltsumwandlung stattfindet, verringern sich die Sozialabgaben nicht. Die Rente wird demnach ebenfalls nicht beeinflusst.
Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn du länger als 42 Tage krank bist und Krankengeld beziehst oder in Elternzeit gehst. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Diese können sein:
Jedes Lease a Bike Rundum-Schutz-Paket beinhaltet einen Diebstahl & Schadenschutz, sowie eine kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie und ein Servicepaket mit jährlichem Budget für Verschleißreparaturen und Inspektionen.
Diebstahl & Schadenschutz
Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Dienstrad, wie z.B. durch:
Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an!
Servicepaket
Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.
Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe
Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilitätfolgende Leistungen:
Solltest du die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen wollen, wähle bitte 04471 967 3113 oder klicke auf diesen Link.
*ab einer Entfernung von 10km von Ihrem ständigen Wohnsitz