5 Mythen über das E-Bike-Leasing

13 October, 2020
Sonstiges

Der Faktencheck rund ums Dienstrad


Vielleicht kommt Ihnen das bekannt vor: Sie spielen schon länger mit dem Gedanken, ein modernes E-Bike zu leasen – um sich mehr zu bewegen, regelmäßig frische Luft zu tanken und günstig an ein schickes neues Elektrofahrrad zu kommen. Ganz nebenbei tun Sie auch noch etwas für die Umwelt und den Klimaschutz – besser geht es doch nicht! 

Doch wenn Sie die Idee mit Freunden, Freundinnen oder im Kollegium besprechen, werden Bedenken geäußert – und schon kommen Ihnen Zweifel. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Viele vermeintliche Argumente gegen das E-Bike-Leasing werden aus Unwissenheit geäußert und halten einer näheren Betrachtung nicht stand.


Wir machen den Faktencheck, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können: Hier sind die am meisten verbreiteten Mythen über das E-Bike-Leasing!


1. Mythos: E-Bike-Leasing ist kompliziert


Behauptung: „Dienstradleasing ist bestimmt eine nette Idee – aber der ganze Papierkram und das Hin und Her mit der Buchhaltung, nein danke!“


Die Bedenken, ein Dienstrad zu leasen könnte kompliziert sein, hört man häufiger. In der Regel werden sie von Menschen geäußert, die das Dienstradleasing selbst gar nicht ausprobiert haben. Nichtsdestotrotz kann an diesem Mythos manchmal etwas dran sein: Wie einfach oder kompliziert das Dienstradkonzept umgesetzt wird, liegt vor allem an den Anbietern. 


Fakt ist: Lease a Bike hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Fahrradleasing so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Dank digitalisierter und automatisierter Prozesse funktioniert das E-Bike-Leasing mit Lease a Bike schnell und komfortabel. Alle Vorgänge werden zentral und transparent über eine Online-Plattform abgewickelt. Sie erstellen einen Account und erhalten per E-Mail einen persönlichen Code. Mit diesem können Sie bei kooperierenden E-Bike-Händler*innen Ihr neues Traumrad aussuchen. Einfacher geht es nicht!


2. Mythos: Dem Unternehmen zu teuer


Behauptung: „Das macht der Chef doch nicht mit – ist ihm sicher zu teuer!“

Auch diesen Einwand hört man öfter – kein Wunder also, dass sich Angestellte nicht trauen, den Vorschlag dem*der Chef*in zu unterbreiten. Dabei sind diese Bedenken meist völlig unnötig, denn viele Unternehmen begrüßen neue Mobilitäts-Ideen. Der Wunsch nach einem geleasten Pedelec als Alternative zur Gehaltserhöhung stößt besonders häufig auf Gegenliebe. 


Fakt ist: Arbeitgeber*innen müssen nicht einen Cent bezahlen, damit Angestellte in den Genuss eines Dienstrads kommen. Das Dienstrad ist ein Entgeltumwandlungsmodell: Die Leasingraten werden mit dem Bruttolohn der Angestellten verrechnet. Viele Arbeitgeber*innen entscheiden sich freiwillig, das Dienstrad zu bezuschussen – immerhin können sie diese Ausgaben als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Zudem profitiert auch das Unternehmen vom Bike-Leasing: Es wirkt sich positiv auf die Gesundheit, die Zufriedenheit, die Motivation und die Loyalität der Angestellten aus. Das Dienstrad ist ein beliebter Benefit, der auch für neue und gut qualifizierte Mitarbeiter*innen attraktiv ist – und das Unternehmen profitiert von einem nachhaltigen und modernen Image. Bei so guten Argumenten lassen sich Arbeitgeber*innen in der Regel schnell überzeugen.


3. Mythos: E-Bike kaufen ist günstiger


Behauptung: „Warum Leasen? Ein Elektrofahrrad privat zu kaufen ist doch bestimmt viel günstiger!“

Manche Menschen befürchten, die Summe der Leasingraten würde am Ende der Leasingzeit den Anschaffungspreis des Fahrrades übersteigen. Warum dann also nicht direkt ein E-Bike kaufen, statt es zu leasen?


Fakt ist: Das Fahrradleasing ist ein Steuersparmodell. Diese Steuerersparnis ist beim privaten Kauf eines E-Bikes nicht gegeben und sorgt dafür, dass ein Leasingrad tatsächlich günstiger ist als ein privat gekauftes Bike. Überprüfen Sie es selbst mit unserem praktischen E-Bike-Leasingrechner. Zudem deckt die Leasingrate nicht nur die uneingeschränkte Nutzung eines modernen E-Bikes ab, sondern umfasst auch einen Rundum-Schutz. Ohne eine solche Absicherung kann es schnell teuer werden – zum Beispiel, wenn das Elektrorad gestohlen oder durch Vandal*innen beschädigt wird oder wenn der Motor kaputt geht. Fahrradleasing ist also nicht nur günstiger, sondern auch sicherer. Hinzu kommt: Am Ende der Laufzeit können Sie das geleaste Fahrrad zu einem besonders günstigen Leasing-Restwert von ca. 10 % des Neuwertes kaufen. Die Versteuerung übernimmt Lease a Bike dabei für Sie.


4. Mythos: Kein Traumrad aussuchen


Behauptung: „E-Bike-Leasing ist sicher ganz praktisch – aber ich möchte mir mein Traum-Fahrrad lieber selbst aussuchen können!“

So oder ähnlich denken viele Menschen, wenn es um geleaste Elektroräder geht. Vor allem leidenschaftliche Biker*innen haben oft ein ganz bestimmtes Modell im Kopf und möchten kein Rad von der Stange – verständlich!


Fakt ist:
Bei Lease a Bike haben Sie die freie Auswahl – suchen Sie sich in der Fahrradfachhandlung aus unserem riesigen Handelsnetz genau das Rad aus, von dem Sie schon immer geträumt haben. Schickes City-E-Bike zum entspannten Cruisen in der Stadt, praktisches Klapp-E-Bike für längere Strecken mit Bus und Bahn oder solides Trekking-E-Bike für lange Touren? Sie entscheiden, welches Bike Ihr Leasingrad wird. Der Preisvorteil gegenüber dem Privatkauf kommt bei hochwertigen und teureren E-Bikes sogar besonders zum Tragen.


5. Mythos: Eingeschränkte Nutzung des E-Bikes


Behauptung: „Mit dem E-Bike zur Arbeit zu fahren ist ja gut und schön – aber in meiner Freizeit habe ich ja gar nichts davon!“

Viele Menschen wünschen sich, ihren Arbeitsweg mit dem E-Bike zurücklegen zu können. Moderate Bewegung, frische Luft und an Verkehrsstaus einfach vorbeifahren – wie entspannt! Auch weitere Strecken mit Steigungen können dank der Tretunterstützung und kraftvoller Motoren mühelos bewältigt werden. Aber wie sieht es eigentlich mit der Nutzung des geleasten Fahrrades in der Freizeit aus?


Fakt ist: Beim Dienstradleasing können Angestellte ihr Fahrrad uneingeschränkt in der Freizeit nutzen. Sie müssen dabei weder ihren*ihre Chef*in um Erlaubnis bitten noch ein Fahrtenbuch führen. Es gibt auch keinen umständlichen Papierkram: Dank der 1 %-Regelung lässt sich die private Nutzung ganz einfach als geldwerter Vorteil mit dem Gehalt verrechnen – ähnlich wie beim Dienstwagen. Weiß die Buchhaltung einmal Bescheid, funktioniert die Verrechnung jeden Monat ganz automatisch. Seit 2020 müssen dabei sogar nur noch 0,25 % des Listenneupreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.


Fazit: Behauptungen rund ums Dienstrad lieber nachprüfen.

Es gibt einige Legenden, die sich um das E-Bike-Leasing ranken: dass es teurer als der Privatkauf sein soll, dass man dabei ein Rad von der Stange erhält, dass Unternehmen das Leasingrad zu teuer ist, dass die Abwicklung kompliziert sei oder dass man das Rad privat nicht richtig nutzen kann. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass die Mythen einem Faktencheck nicht standhalten. Das Dienstrad hat viele Vorzüge, die sich Angestellte nicht entgehen lassen sollten. Prüfen Sie Behauptungen rund um das Dienstradleasing deshalb lieber nach – oft werden sie aus Unwissen heraus getroffen. 


Wenn Sie Fragen haben oder eine fachkundige Beratung wünschen, nehmen Sie Kontakt auf – wir von Lease a Bike sind gern für Sie da!




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