Mann mit Helm auf Gazelle Dienstfahrrad vor modernen Gebäude
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Tarifverhandlung: Dienstfahrrad im Öffentlichen Dienst erlaubt

News
Unternehmen
15 December 2020
3 Minuten

Tarifeinigung 2020: Durchbruch für das Dienstradleasing in Tarifverträgen

Eine gute Nachricht für fast 1,9 Millionen kommunal Beschäftigte im öffentlichen Dienst! In der Tarifrunde 2020 haben die Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erfreuliche Ergebnisse erzielt: Neben bis zu 4,5 % mehr Gehalt sind Leasing Fahrräder in kommunalen Tarifverträgen künftig erlaubt. Das Dienstradleasing im öffentlichen Dienst ist ein Durchbruch für die moderne, nachhaltige und klimafreundliche Mobilität – und ein schöner Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Leistung der Beschäftigten. Alle Informationen rund um die Einigung über das Leasing von Fahrrädern im Tarifvertrag finden Sie hier:

Dienstradleasing im Tarifvertrag: Was war das Problem?

Eine große Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat sich schon lange die Möglichkeit gewünscht, ein Rad zu leasen. Das Dienstradleasing über den*die Arbeitgeber*in ist schließlich in vielen Unternehmen gelebte Realität – und ein Konzept, das sich bewährt hat. Dazu bietet es beiden Seiten zahlreiche Vorteile – wie ein positives Image für das Unternehmen und mehr Gesundheit für die Angestellten. Was also war das Problem?

Ganz einfach: Beim Leasing von Fahrrädern handelt es sich um ein Entgeltumwandlungs-Modell. In vielen Tarifverträgen ist die Gehaltsumwandlung aber grundsätzlich nicht vorgesehen. Das hat einen Grund: Früher versuchten Unternehmen häufig, ihre Angestellten in Naturalien auszuzahlen, um Geld zu sparen. Um Angestellte zu schützen, ist diese Möglichkeit in Tarifverträgen häufig nicht vorgesehen oder wird sogar explizit ausgeschlossen. Grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme – im konkreten Fall des Dienstradleasings aber leider zum Nachteil der Beschäftigten.

Deshalb haben die Gewerkschaften im Rahmen der Tarifverhandlungen 2020 im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen im Monat September auch die Öffnung der Verträge für die Möglichkeit des Dienstradleasings gefordert – mit Erfolg!

Dienstradleasing nach Tarifeinigung: Was hat sich geändert?

Schon vor der Einigung bei der Tarifrunde 2020 haben einige tarifliche Verträge die Entgeltumwandlung für Diensträder ermöglicht. So konnten beispielsweise Ärzt*innen aus kommunalen Krankenhäusern oder Beschäftigte des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands Räder über ihren*ihre Arbeitgeber*in leasen. Baden-Württemberg hat kürzlich als erstes deutsches Bundesland beschlossen, das Dienstradleasing für Landesbeamt*innen möglich zu machen.

Das Verhandlungsergebnis der Tarifrunde 2020 stand im Monat Oktober fest:

Ab dem kommenden Jahr wird das Dienstradleasing in die tariflichen Verträge der Kommunen aufgenommen. Der Bundesverband Zukunft Fahrrad e.V. (BVZF) begrüßte diese Maßnahme. Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des BVZF, sagte dazu: „Die Einigung pro Dienstfahrrad ist ein Meilenstein für nachhaltige betriebliche Mobilität. Wir freuen uns sehr, dass ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ihn gegangen sind.“ Für die Zukunft zeigte er sich optimistisch: „Wir hoffen, dass diese Einigung Schule macht und in Zukunft weitere Tarifverträge im öffentlichen Dienst und anderen Bereichen Leasing per Gehaltsumwandlung zulassen.“

Was bedeutet die neue Dienstradleasing-Regelung im öffentlichen Dienst?

Die neue Dienstradleasing-Regelung im öffentlichen Dienst bedeutet, dass die kommunalen Tarifverträge dem Dienstradleasing als Gehaltsumwandlungsmodell nicht mehr im Wege stehen. Konkret formuliert wurde dies in der Einigung der Tarifverhandlung unter Punkt 5a: „Bestandteile des Entgelts können zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne von § 63a StVZO einzelvertraglich umgewandelt werden.“ Auf diese Weise werden die Verträge für die Gehaltsumwandlung zum Zwecke des Dienstradleasings geöffnet. Andere Formen der Gehaltsumwandlung sind weiterhin nicht vorgesehen – so können die Rechte von Angestellten weiterhin geschützt werden, ohne dass Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes auf ein modernes Leasing Rad verzichten müssen.

Wie funktioniert das Dienstradleasing nach der Tarifeinigung 2020 im öffentlichen Dienst?

Das Dienstradleasing im öffentlichen Dienst funktioniert ähnlich wie in Unternehmen. Kommunale Arbeitgeber*innen leasen für ihre Angestellten moderne Fahrräder oder E-Bikes bei einem Dienstrad-Anbieter wie Lease a Bike. Diese werden den Mitarbeiter*innen als Dienstrad zur Verfügung gestellt. Die moderate monatliche Leasingrate wird als Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen.

Auf diese Weise können Angestellte Steuern sparen, denn die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialabgaben reduziert sich. Dank der 1 %-Regelung können Angestellte das Dienstrad privat uneingeschränkt nutzen. Seit dem Jahr 2020 müssen dabei nur noch 0,25 % des Listenneupreises (statt zuvor 1 %) monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die individuelle Ersparnis kann mithilfe vom Lease a Bike Rechner ganz einfach berechnet werden.

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