Bike Leasing für Ihren Fachhandel.

Ihre Vorteile als Lease a Bike Händler*in

Icon Eurozeichen

Höhere Umsätze

Beim Bike-Leasing werden Räder aus höheren Preisklassen gewählt. Sie erhalten das Geld innerhalb von 48 Stunden.

Icon Grinsender Smiley

Erhöhte Kundenbindung

Profitieren Sie von langfristiger Kundenbindung und gesicherten Zusatzeinnahmen durch den inkludierten Rundum-Schutz für jedes Dienstrad.

Icon Stift und Papier

Kein Papierkram

Die Übergabedokumente werden digital unterschrieben und die Rechnungen automatisch eingereicht. Es ist kein Papierkram mehr nötig.

Icon Haken im Kreis

Akquise

Als Lease a Bike Händler*in ist es Ihnen auch möglich, Ihre eigenen Kund*innen zu akquirieren. Hier erfahren Sie, wie Sie bei Ihrer  Eigenakquise profitieren können und dadurch der zu gewährende Rabatt entfällt.


Pärchen auf Rädern mit Sonnenbrille in städtischer Umgebung Bike Leasing

So werden Sie Teil von Lease a Bike.

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Registrieren Sie sich als Lease a Bike Händler*in in nur 5 Minuten. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten für unser Online-Portal per E-Mail.


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Sie können direkt nach der Erstanmeldung den ersten Leasingvertrag hochladen.

Lease a Bike Händler*in werden

Bike-Leasing mit Lease a Bike: Einfach erklärt in nur 60 Sekunden

Steigern Sie jetzt Ihre Umsätze und genießen den besten Service mit Lease a Bike! Dienstradleasing klingt kompliziert? Ist es aber nicht! Wir erklären Ihnen den Prozess für Ihre Fachhandlung in nur 60 Sekunden. Kontaktieren Sie gerne unser Service-Team für weitere Fragen. Eine Registrierung ist in nur wenigen Minuten möglich.

Was andere sagen

Fahrradhändler*innen, die mit uns zusammenarbeiten

Fahrradhändler grinsendes Gesicht mit Laptop in der Hand testimonial green
Wir stehen häufig im Austausch mit Lease a Bike und Feedback aus dem Handel wird gerne angenommen, um die Handhabung für alle Seiten optimal zu gestalten. Persönliche Ansprechpartner vor Ort oder am Telefon bieten uns stetig Unterstützung.
Fahrrad DENFELD Radsport GmbH
Fahrradhändlerin steht hinter Fahrrad Bike Leasing testimonial green
Das digitale Portal bietet für die Abwicklung der Leasingverträge einen guten Überblick und ist selbsterklärend. Haben wir doch mal eine Frage ist der Kundenservice oder das Schadenmanagement erreichbar und unterstützt unmittelbar.
Lucky Bike.de GmbH
Teamfoto Fahrradhandel GZM Belling Bike Leasing testimonial green
Lease a Bike ist transparent, benutzerfreundlich, leicht zu erreichen und vor allem schnell in der Vertragsabwicklung. Ein Kunde kann mit seinem Bestellcode in den Laden kommen und kurz darauf mit einem neuen Rad wieder gehen.
GZM Belling
Logo Zweirad Beeken Fahrradhandel Bike leasing testimonial green
Die Auswahl aus drei verschiedenen Rundum-Schutz-Paketen macht es dem Dienstrad-Nutzer einfach sich entsprechend des eigenen Bedarfs abzusichern. Keine Selbstbeteiligung kommt dem Nutzer und uns ebenfalls entgegen.
Zweirad Beeken

Schaden, Instandhaltung und Mobilitätsgarantie

Unser eigenes Schadenmanagement kümmert sich um Ihre Anfragen.

Schaden und Diebstahl
  • Bei einem Schaden-/Diebstahlsfall wendet sich der*die Kund*in direkt an Sie.
  • Im Falle eines Diebstahls oder eines Schadens, verursacht durch Dritte, ist immer eine polizeiliche Anzeige mit einem Aktenzeichen für die Versicherung notwendig.
  • Sie melden den Schaden/Diebstahl über das Lease a Bike-Portal an.
  • Sobald die Freigabe erfolgt, können Sie die Reparatur durchführen/das neue Fahrrad herausgeben und einen persönlichen Abholtermin mit dem*der Kund*in vereinbaren.


Instandhaltung
  • Angestellte haben die Wahl zwischen drei Servicepaketen mit einer jährlichen Budgetgrenze:
  • Basis: 75 € brutto
  • Premium: 200 € brutto
  • All-inclusive: unbegrenztes Budget
  • Die Kostenübernahme erfolgt bis zur jährlichen Budgetgrenze; bei Überschreitung des Budgets wird der Differenzbetrag dem*der Nutzer*in direkt in Rechnung gestellt.
  • Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie
  • Zur Aufrechterhaltung der Mobilität sind unsere Diensträder mit einer europaweiten kostenlosen europaweiten Mobilitätsgarantie abgesichert.


  • Folgende Leistungen sind enthalten:
  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne 
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen 
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei bei Fahrradtouren im Ausland
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe






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Ihr Einstieg mit Lease a Bike
Checkliste Fahrrad-Inspektion
Abrechnungsübersicht

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Häufige Fragen
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Wird im Rahmen eines Diebstahlfalles der Leasingvertrag beendet?

Im Rahmen des Rundum-Schutzes ist jedes Lease a Bike Dienstfahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl abgesichert, wenn das Dienstfahrrad abgeschlossen war. Es wird immer zum Neuwert ersetzt und ein Objekttausch im bestehenden Vertrag vorgenommen. Im Regelfall ist eine Beendigung des bestehenden Vertrages nicht notwendig. Unberührt davon bleibt natürlich das Sonderkündigungsrecht gemäß der Leasingvertragsbedingungen seitens des Leasingnehmers oder der Leasingnehmerin mit Ausgleichsanspruch bei dem*der Leasinggeber*in zum Abrechnungswert des Vertrages zum Schadentag. Wichtig für die Schadenmeldung an uns ist bei Diebstahl die Vorlage eines polizeilichen Aktenzeichens im Rahmen der erforderlichen Diebstahlanzeige. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

In welchen Fällen liegt ein versicherungstechnischer Schaden vor?

Unter die Begrifflichkeit eines Schaden fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen des Dienstrades, wie z.B. durch:

  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Schäden an Motor oder Akku
  • Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Versagen von Mess-Regel- oder Steuertechnik

Ein Reifenschaden ist kein Schaden im Sinne der Versicherung. Reifenschäden werden bei einem Lease a Bike Dienstrad immer über das im Rundum-Schutz-Paket enthaltene jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette / Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Lässt sich nachträglich im Rahmen der Leasingantragserstellung Zubehör ergänzen?

Da im Rahmen der Antragserstellung mit Bestätigung des Rades und Zubehörs sowie Auswahl des passenden Rundum-Schutz-Paketes bereits der Leasingantrag und auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag systemisch erstellt wurden, ist eine Ergänzung von Zubehör nachträglich nicht mehr möglich.

Hier besteht die Möglichkeit, den erstellten Leasingantrag/Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über unsere Servicemitarbeiter*innen zu löschen und dann mit dem gewünschten Zubehör erneut durch Sie zu erstellen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt

Werden Fachhändler*innen-Schulungen angeboten?

Wir bieten regelmäßig Fachhändler*innen-Schulungen an.

Thematisiert werden das Konzept, Prozesse aus Sicht des Fachhandels und rechtliche Grundlagen des Dienstradleasings.

Die Schulungen sind kostenfrei und finden online statt. So können möglichst viele Mitarbeiter*innen aus Ihrem Team dabei sein.

Nachdem Sie an einer unserer Schulungen teilgenommen haben, sind Sie in der Suche auf unserer Website als "zertifizierte Fachrrad-Fachhandlung" zu finden. Potenzielle Kund*innen sind somit direkt darüber informiert, dass Sie bzgl. Dienstradleasing mit Lease a Bike bestens beraten können.

Als registrierte Fahrrad-Fachhandlung werden Sie im Voraus per E-Mail auf die nächsten Schulungstermine aufmerksam gemacht. 

Sie sind noch nicht registriert? Dann melden Sie sich jetzt hier an.

Wie erfolgt eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in erfolgt direkt über uns nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur?

Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button „Service & Inspektion“ im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mithilfe dieses Online-Formulars kann die Meldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch uns erhält der*die Fachhändler*in direkt die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in mit Abrechnung über das verfügbare Budget im Rahmen des Rundum-Schutzes erfolgt direkt nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Diebstahlmeldung?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  • Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  • Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.

Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 

Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und ist abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Instandhaltungspaket 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 

  • Basis: 75 € brutto pro Jahr
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr 
  • All-inclusive: unbegrenzt 

Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.

Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstfahrrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt

Das reguläre Vertragsende nach 36 Monaten ist erreicht - wie geht es weiter?
  • Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten Angestellte per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrades. 
  • Angestellte erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Angestellte können den Kaufpreis per Lastschrift, Klarna Pay Now, Sofort Überweisung, Kreditkarte und PayPal bezahlen. Nach Ende des Leasingvertrags geht das Eigentum des Rades an sie über.
  • Der*Die Arbeitgeber*in erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen. Im Rechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, zu welchem Preis Sie Ihr Rad in etwa übernehmen können.

Unterschied zwischen Restwert, Kaufpreis, marktüblicher Preis?

Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.

Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.

Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.

Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird. 

Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.


Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.

Bei weiteren Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie uns gern.

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