Steigen Sie auf das Dienstrad Ihrer Träume

...und sparen Sie bis zu 40% gegenüber dem Kauf.

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Rennrad € 3.199
Urban Arrow Family
E-Lastenrad € 5.150
Kalkhoff Endeavour 7.B Excite 45
E-Bike € 5.499
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Berechnen Sie, was Sie sparen

Mit Lease a Bike ist das Traumrad greifbar nah

Mit bis zu 40% Ersparnis gegenüber dem Kauf ist das Traumrad zum Greifen nah. Denn mit Dienstfahrrad Leasing für Arbeitnehmer kommt jeder schnell, einfach und günstig zum Traumrad. Mit unserem Dienstrad Rechner können Sie sich jetzt Ihre monatliche Rate berechnen. In unserem Infopaket finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Dienstrad Leasing.

Berechnen Sie Ihre Ersparnis.

Radfahren ist gut für die Gesundheit und den Geldbeutel. Ein Dienstfahrrad kann bis zu 40 % günstiger sein im Vergleich zum Kauf. Durch die Gehaltsumwandlung beim Dienstrad Leasing reduziert sich das zu versteuernde Bruttogehalt und somit auch die Sozialabgaben und Steuern. Mit unserem Dienstrad Rechner können Sie ganz einfach sehen, wie viel Sie sparen können.

Individuelle Berechnungsübersicht
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In 4 Schritten zu Ihrem Dienstrad

1

Überzeugen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in

Sie wollen ein Dienstfahrrad? Sprechen Sie zunächst mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in. Unser Team unterstützt Sie gerne dabei.

2

Anmeldung

Nachdem sich Ihr*e Arbeitgeber*in erfolgreich angemeldet hat, können Sie sich über einen individuellen Link in unserem Online-Portal registrieren. Bei erfolgter Freigabe durch Ihren*Ihre Arbeitgeber*in erhalten Sie einen Bestellcode für Ihr Dienstfahrrad.

3

Dienstrad auswählen

Wählen Sie mit Ihrem Bestellcode bei einem Fachhandelspartner Ihr Dienstfahrrad aus. Sie können jede Marke und jeden Fahrradtyp wählen.

4

In die Pedale treten

Sie schließen einen Vertrag über die Nutzung des Rades mit Ihre*n Arbeitgeber*in ab. Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Auf Wunsch bieten wir Ihnen das Dienstrad am Ende der Vertragslaufzeit kostengünstig an.

Überzeugen Sie Ihr Unternehmen!

Erhalten Sie schnell und einfach alle Informationen rund um das Thema Dienstrad Leasing per Mail und überzeugen Sie Ihr Unternehmen.

Was andere sagen

Erfahrung anderer, die bereits Dienstrad fahren

Mit der Lease a Bike Option meines Arbeitgebers haben wir Freudensprünge gemacht und dann gleich intensiv und mit viel Liebe ein Lastenrad rausgesucht bzw. zusammengestellt. Es ist schön so flexibel zu sein und das finanziell auch stemmen zu können. Lease a Bike ist das Beste, was uns passieren konnte.
Silke Winkler
Mein spezielles Lease a Bike-Erlebnis war ein telefonischer Kontakt mit eurer Mitarbeiterin in der Schadensaufnahme. Sie war der sprichwörtliche Engel und hat sich um alles gekümmert. Fünf Sterne und ein begeisterter Kunde, der auch aufgrund dieser Erfahrung Lease a Bike weiterempfiehlt!
Thomas Diening
Dass ich mit Lease a Bike goldrichtig liege, merke ich, wenn ich auf dem Fahrrad regelmäßig gut gelaunt an den im Stau steckenden Autos vorbeifahre.
Christian Hesse
Als mir mein Dienstrad gestohlen wurde, habe ich ohne Umstände schnell ein neues als Ersatz gefunden und erhalten. Ich hab mit dem Rad viele gute Touren unternommen und tolle neue Orte und schöne Aussichten entdeckt.
Wolfram Rettinger
Schnelle und perfekte Abwicklung. Gute Leistungen. Und vor allem viel Spaß mit dem tollen Fahrrad. Immer gerne wieder!
Claudia Wahl
E-Bike fahren ist einfach ein super Ausgleich zum Job im Büro. Mit Lease a Bike ging alles ganz einfach und ich freue mich, dass ich für wenig Geld pro Monat ein super E-Bike habe, das regelmäßig gewartet wird.
Andrea Lurtz
Die Vertragsbedingungen sind transparent, die Auftragsabwicklung war reibungslos und die Auftragsbestätigung erfolgte sehr schnell. Beim Anruf der Hotline sehr gute Betreuung und Beratung, persönlicher Kontakt und direkter Ansprechpartner, schnelle Beantwortung aller Fragen.
Osman Akay
Super einfache Abwicklung und prima Service mit dem E-Bike von Lease a Bike. Mit dem E-Bike wurden entspannte und herrliche Tourenerlebnisse möglich, mit denen man als Bioradler nur zu träumen wagte.
Christian Stegmann
Der Prozess zum Vertragsabschluss lief schnell und problemlos ab - einfach super. Als ich mich für ein Fahrrad entschieden habe, ging alles sehr schnell und unkompliziert, sodass ich schon nach wenigen Wochen losradeln konnte. Auch der Kundenservice ist gut, wenn man mal eine Frage hat.
Christian Schulz
Ich nutze den Service seit knapp 1 1/2 Jahren und werde auch nach der Laufzeit wieder einen neuen Vertrag abschließen. Die Win-Win Situation ist auf beiden Seiten gewährleistet, wie für den Anbieter als auch für den Verbrauche
Benjamin Rees

Finden Sie Ihr Dienstrad gleich um die Ecke.

Mit über 6.000 Lease a Bike-Händler*innen finden Sie Ihr Dienstfahrrad garantiert ganz in Ihrer Nähe. Die von Ihnen gewählte Fahrrad-Fachhandlung kann ebenfalls zukünftige Wartungen oder Reparaturen durchführen.

Dienstrad Leasing mit Lease a Bike: Einfach erklärt in nur 60 Sekunden

Steigen Sie mit Lease a Bike auf das Dienstfahrrad Ihrer Träume! Dienstrad Leasing klingt kompliziert? Ist es aber nicht! Wir erklären Ihnen den Prozess als Arbeitnehmer*in in nur 60 Sekunden. Für weitere Infos können Sie sich unser Informationspaket herunterladen.

Alle Informationen auf einen Blick

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Quickstart Guide
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Steigen Sie auf Ihr Dienstrad!

Häufige Fragen
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Wieso ist meine Leasingrate so hoch?

Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.


Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen. Sollte Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die netto Leasingrate in mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern und Sozialabgaben.


Ist Ihr Arbeitergeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen. Berechnen Sie sich Ihr individuelles Rechenbeispiel ganz einfach in unserem Rechner.

Reguläres Vertragsende nach 36 Monaten erreicht, wie geht es weiter?
  • Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten Sie per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstfahrrades. 
  • Nach Annahme des Kaufangebotes erhalten Sie eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Sie zahlen den Kaufpreis ganz einfach per Überweisung. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an Sie über.
  • Ihr Unternehmen erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei Ihnen oder auch beim Unternehmen abholen.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz? Welche Fälle sind abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Rau
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku

Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe


Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Instandhaltungspaket

 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 


  • Basis: 75 € brutto pro Jahr
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr 
  • All-inclusive: unbegrenzt 

Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift. 



Diese können sein:


  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.


Wie funktioniert das Thema Gehaltsumwandlung? Worin liegt der Vorteil?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades. 

Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.

Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuer- und Abgabenvorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Abgabensituation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Rechner

Wie erfolgt eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in erfolgt direkt über uns nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur?

Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button „Service & Inspektion“ im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mithilfe dieses Online-Formulars kann die Meldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch uns erhält der*die Fachhändler*in direkt die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in mit Abrechnung über das verfügbare Budget im Rahmen des Rundum-Schutzes erfolgt direkt nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Diebstahlmeldung?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  • Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  • Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.

Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 

Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und ist abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Instandhaltungspaket 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 

  • Basis: 75 € brutto pro Jahr
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr 
  • All-inclusive: unbegrenzt 

Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.

Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstfahrrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Dienstwagen und Dienstfahrrad?

Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es fällt die 1%-Methode dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.

Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.

Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.


Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.

Sind mehrere Diensträder möglich?

Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.


Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.

Entfernungspauschale und Dienstrad?

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).

Wie lang ist die Laufzeit eines Vertrages beim Dienstradleasing?

Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Wie funktioniert das Thema Gehaltsumwandlung? Worin liegt der Vorteil?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Angestellte einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades. 

Das heißt, es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.

Hieraus ergibt sich für Angestellte ein merklicher Steuer- und Abgaben-Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Abgabensituation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner

Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Pedelec oder E-Bike und 2. S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt. 

Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.

Im Bikefinder finden Sie heraus, welches Dienstrad zu Ihnen passt.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für S-Pedelecs?

Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 km/h unterstützt. Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:

  • Helmpflicht (§ 21a Absatz 2 StVGO)
  • Versicherungskennzeichen
  • Mofa-Prüfbescheinigung
  • Straßenfahrgebot

Mit einem S-Pedelec müssen Sie auf der Straße fahren, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.

Wird ein S-Pedelec z.B. über das Lease a Bike Konzept als Dienstrad geleast, muss der Anfahrtsweg (§ 8 Absatz 2 EStG) je Kilometer mit 0,03 % des Listenpreises versteuert werden.

Welcher Fahrradtypen und -marken sind möglich?

Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike besteht die freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt dies das Unternehmen im Rahmen einer festzulegenden Dienstradrichtlinie. Verschaffen Sie sich im Bikefinder einen Überblick über mögliche Modelle im Dienstradleasing oder kontaktieren Sie eine Fahrradhandlung in Ihrer Nähe für weitere Fahrradmodelle.

Kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt

Das reguläre Vertragsende nach 36 Monaten ist erreicht - wie geht es weiter?
  • Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten Angestellte per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrades. 
  • Angestellte erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Angestellte können den Kaufpreis per Überweisung/Lastschrift bezahlen. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an sie über.
  • Der*Die Arbeitgeber*in erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen. Im Rechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, zu welchem Preis Sie Ihr Rad in etwa übernehmen können.

Unterschied zwischen Restwert, Kaufpreis, marktüblicher Preis?

Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.

Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.

Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.

Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird. 

Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.


Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.

Bei weiteren Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie uns gern.

Senden Sie uns eine Nachricht.