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Häufige Fragen von Arbeitnehmer*innen zum Dienstradleasing
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?
Bruttomonatsgehalt
+ Versteuerung des geldwerten Vorteils
- Leasingrate
- Rundumschutz Kosten
= neues Bruttomonatsgehalt
- Abgaben
- Steuern
- Versteuerung des geldwerten Vorteils
= Nettomonatsgehalt
Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.
Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen.
Umwandlungsrate:
Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
Versteuerung des geldwerten Vorteils:
Abhängig von der Form der Überlassung durch den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung. Den Betrag für den geldwerten Vorteil finden Sie in der Berechnungsübersicht im Bike-Leasing Rechner.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt, es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Berechnen können Sie Ihre Ersparnis ganz einfach in unserem Bike-Leasing Rechner.
Ob sich Fahrradleasing lohnt, erfährst du außerdem in unserem Artikel "Fahrrad kaufen oder leasen: Was ist günstiger?".
Das Dienstradleasing über die Gehaltsumwandlung schmälert Ihr monatliches Bruttoeinkommen und damit auch die Sozialabgaben für die Rente. Dies wird häufig als Nachteil des Dienstradleasing gesehen. Allerdings sind die entstehenden Einbußen minimal. Bei einem Fahrradpreis von 3.000 Euro reduziert sich zum Beispiel der zukünftige Rentenanspruch um circa 2 Euro im Monat, wenn das Fahrrad mit Gehaltsumwandlung über 36 Monate überlassen wird. Hochgerechnet wären das insgesamt 468 Euro weniger Rente für die gesamte Rentenbezugsdauer. Dieser Betrag ist geringer als die durchschnittlichen Einsparungen durch ein Dienstrad. Dazu kommt der positive Gesundheitsaspekt: Laut aktuellen Studien sind regelmäßige Fahrradfahrer/innen nicht nur fitter und gesünder, sie leben auch länger.
Beziehen Sie Ihr Dienstrad als Gehaltsextra, trägt der*die Arbeitgeber*in die kompletten Kosten on top zum Gehalt. Da in diesem Fall keine Gehaltsumwandlung stattfindet, verringern sich die Sozialabgaben nicht. Die Rente wird demnach ebenfalls nicht beeinflusst.
Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Diese können sein:
- Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
- vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
- Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
- Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.
Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Diese können sein:
- Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
- vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
- Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
- Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.
Der*die Nutzer*in wählt jeweils eine Option für Diebstahl- & Schadenschutz (inkl. kostenloser europaweiter Mobilitätsgarantie), Inspektion und Verschleiß und konfiguriert sich so das Rundum-Schutz-Paket nach seinen*ihren individuellen Anforderungen. Demnach enthält jedes Rundum-Schutz-Paket den Diebstahl- und Schadenschutz sowie jeweils ein Budget für Inspektion und Verschleiß.
Lesen Sie im Artikel "Bike-Leasing und Reparaturen" nach, wer für Reparaturen zahlt, welche Leistungen abgesichert sind und wie Sie richtig reagieren.
Melden Sie den Diebstahl bitte zuerst und unverzüglich der Polizei. Das Aktenzeichen ist für die Meldung zwingend erforderlich. Halten Sie beide Originalschlüssel bereit und geben Sie bei der Anzeige die Rahmennummer an (diese finden Sie im Lease a Bike Portal). Nachdem Sie den Diebstahl bei der Polizei gemeldet haben, können Sie diesen schnell und einfach direkt im Lease a Bike Portal melden.
- Loggen Sie sich dazu bitte wie gewohnt ins Portal ein.
- Wählen Sie unter "Verträge" den betroffenen Vertrag aus und klicken Sie auf "Schaden/Diebstahl melden".
- Sie werden direkt zum sicheren Partnerportal der Allianz weitergeleitet, um alle Details zum Vorfall und die polizeiliche Anzeige hochzuladen.
- Sie haben kein Schloss mitgeleast? Dann benötigen wir bitte ein Nachweis, wie das Dienstrad gesichert gewesen ist (z.B. Beleg von der Schlossrechnung).
Wichtig: Bitte warten Sie unbedingt auf die finale Freigabe per E-Mail von Lease a Bike. Erst dann können Sie (im Rahmen des All-Inclusive-Schutzes) zu Ihrem Fachhändler gehen, um ein neues Rad gleicher Art und Güte auszusuchen. Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen.
Das Dienstrad wird jedoch nur ersetzt, sofern die All-inclusive-Option für Diebstahl- und Schadenschutz ausgewählt wurde. Verfügt der*die Nutzer*in nur über die Premium-Variante, so greift die Zeitwertversicherung und der Leasingvertrag wird im Falle eines Diebstahls beendet und das Rad nicht ersetzt.
