FAQ

Wer sind Sie?

Kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung? Wo liegt die Ersparnis?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten die Angestellten einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.

Das heißt, es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich das künftige Gehalt der Angestellten für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.

Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgaben-Vorteil für die Angestellten. Dies kann im Rechner nachvollzogen werden.

Können Leasingverträge bei Bedarf auf andere Angestellte "umgeschrieben" werden?

Ein Nutzer*innenwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung der Angestellten wie z. B. Austritt aus dem Unternehmen.

Gerne helfen wir Ihnen hier im konkreten Fall weiter, sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt

Reguläres Vertragsende nach 36 Monaten erreicht, wie geht es weiter?
  • Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten die Angestellten per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrads.
  • Die Angestellten erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Die Angestellten zahlen den Kaufpreis ganz einfach per Überweisung. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an sie über.
  • Ihr Unternehmen erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.

Was passiert, wenn die Entgeltfortzahlung unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.

Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel: Sie bieten das Dienstrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an und nehmen alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • Vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstrades durch den*die Mitarbeiter*in. Optional steht dem*der Mitarbeiter*in hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird dem*der Mitarbeiter*in für die Restlaufzeit weiterhin überlassen. Sie wünschen hierzu weitere Details? Sprechen Sie uns einfach an. Kontakt.
  • Um den Ratenausfallschutz anzumelden, finden Sie im Lease a Bike Online-Portal den Button "Vertragsmanagement". Hier können Sie das dafür vorgesehene Formular ausfüllen.
Hat das Fahrrad-Leasing Nachteile für mich als Arbeitgeber?

Nein, für Sie als Arbeitgeber entstehen durch das Fahrrad-Leasing keine Nachteile. Unser Konzept ist kostenneutral und lediglich mit minimalem Aufwand verbunden. Dafür profitieren Sie als Arbeitgeber von vielen Vorteilen, da Fahrrad-Leasing zu den beliebtesten Mitarbeiterbenefits zählt. Weitere Vorteile sind die Reduzierung der Fluktuation, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und der eigene Beitrag zum Umweltschutz. Weitere Infos zu den Vorteilen des Fahrrad-Leasings finden Sie ebenfalls hier.

Thema

Wie erfolgt eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in erfolgt direkt über uns nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur?

Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button „Service & Inspektion“ im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mithilfe dieses Online-Formulars kann die Meldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch uns erhält der*die Fachhändler*in direkt die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in mit Abrechnung über das verfügbare Budget im Rahmen des Rundum-Schutzes erfolgt direkt nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Diebstahlmeldung?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  • Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  • Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.

Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 

Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und ist abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Instandhaltungspaket 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 

  • Basis: 75 € brutto pro Jahr
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr 
  • All-inclusive: unbegrenzt 

Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.

Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstfahrrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Dienstwagen und Dienstfahrrad?

Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es fällt die 1%-Methode dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.

Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.

Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.


Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.

Sind mehrere Diensträder möglich?

Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.


Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.

Entfernungspauschale und Dienstrad?

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).

Wie lang ist die Laufzeit eines Vertrages beim Dienstradleasing?

Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Wie funktioniert das Thema Gehaltsumwandlung? Worin liegt der Vorteil?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Angestellte einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades. 

Das heißt, es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.

Hieraus ergibt sich für Angestellte ein merklicher Steuer- und Abgaben-Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Abgabensituation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner

Fallen für das Unternehmen Kosten an, um Lease a Bike nutzen zu können?

Das Angebot von Dienstradleasing über Lease a Bike ist für Unternehmen kostenneutral. Bei weiteren Fragen zum Dienstradleasing kontaktieren Sie uns gern. Weitere Informationen für Arbeitgeber*innen finden Sie außerdem hier.

Kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt

Das reguläre Vertragsende nach 36 Monaten ist erreicht - wie geht es weiter?
  • Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten Angestellte per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrades. 
  • Angestellte erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Angestellte können den Kaufpreis per Überweisung/Lastschrift bezahlen. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an sie über.
  • Der*Die Arbeitgeber*in erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen. Im Rechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, zu welchem Preis Sie Ihr Rad in etwa übernehmen können.

Unterschied zwischen Restwert, Kaufpreis, marktüblicher Preis?

Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.

Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.

Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.

Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird. 

Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.


Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.

Bei weiteren Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie uns gern.

Wieso ist meine Leasingrate so hoch?

Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.


Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen. Sollte Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die netto Leasingrate in mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern und Sozialabgaben.


Ist Ihr Arbeitergeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen. Berechnen Sie sich Ihr individuelles Rechenbeispiel ganz einfach in unserem Rechner.

Reguläres Vertragsende nach 36 Monaten erreicht, wie geht es weiter?
  • Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten Sie per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstfahrrades. 
  • Nach Annahme des Kaufangebotes erhalten Sie eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Sie zahlen den Kaufpreis ganz einfach per Überweisung. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an Sie über.
  • Ihr Unternehmen erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei Ihnen oder auch beim Unternehmen abholen.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz? Welche Fälle sind abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Rau
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku

Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe


Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Instandhaltungspaket

 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 


  • Basis: 75 € brutto pro Jahr
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr 
  • All-inclusive: unbegrenzt 

Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift. 



Diese können sein:


  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.


Wie funktioniert das Thema Gehaltsumwandlung? Worin liegt der Vorteil?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades. 

Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.

Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuer- und Abgabenvorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Abgabensituation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Rechner

Thema

Wie erfolgt eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in erfolgt direkt über uns nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur?

Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button „Service & Inspektion“ im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mithilfe dieses Online-Formulars kann die Meldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch uns erhält der*die Fachhändler*in direkt die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in mit Abrechnung über das verfügbare Budget im Rahmen des Rundum-Schutzes erfolgt direkt nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Diebstahlmeldung?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  • Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  • Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.

Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 

Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und ist abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Instandhaltungspaket 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 

  • Basis: 75 € brutto pro Jahr
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr 
  • All-inclusive: unbegrenzt 

Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.

Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstfahrrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Dienstwagen und Dienstfahrrad?

Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es fällt die 1%-Methode dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.

Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.

Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.


Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.

Sind mehrere Diensträder möglich?

Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.


Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.

Entfernungspauschale und Dienstrad?

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).

Wie lang ist die Laufzeit eines Vertrages beim Dienstradleasing?

Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Wie funktioniert das Thema Gehaltsumwandlung? Worin liegt der Vorteil?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Angestellte einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades. 

Das heißt, es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.

Hieraus ergibt sich für Angestellte ein merklicher Steuer- und Abgaben-Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Abgabensituation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner

Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Pedelec oder E-Bike und 2. S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt. 

Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.

Im Bikefinder finden Sie heraus, welches Dienstrad zu Ihnen passt.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für S-Pedelecs?

Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 km/h unterstützt. Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:

  • Helmpflicht (§ 21a Absatz 2 StVGO)
  • Versicherungskennzeichen
  • Mofa-Prüfbescheinigung
  • Straßenfahrgebot

Mit einem S-Pedelec müssen Sie auf der Straße fahren, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.

Wird ein S-Pedelec z.B. über das Lease a Bike Konzept als Dienstrad geleast, muss der Anfahrtsweg (§ 8 Absatz 2 EStG) je Kilometer mit 0,03 % des Listenpreises versteuert werden.

Welcher Fahrradtypen und -marken sind möglich?

Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike besteht die freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt dies das Unternehmen im Rahmen einer festzulegenden Dienstradrichtlinie. Verschaffen Sie sich im Bikefinder einen Überblick über mögliche Modelle im Dienstradleasing oder kontaktieren Sie eine Fahrradhandlung in Ihrer Nähe für weitere Fahrradmodelle.

Kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt

Das reguläre Vertragsende nach 36 Monaten ist erreicht - wie geht es weiter?
  • Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten Angestellte per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrades. 
  • Angestellte erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Angestellte können den Kaufpreis per Überweisung/Lastschrift bezahlen. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an sie über.
  • Der*Die Arbeitgeber*in erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen. Im Rechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, zu welchem Preis Sie Ihr Rad in etwa übernehmen können.

Unterschied zwischen Restwert, Kaufpreis, marktüblicher Preis?

Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.

Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.

Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.

Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird. 

Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.


Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.

Bei weiteren Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie uns gern.

Gibt es auch einen Steuervorteil für Selbstständige?
  • Selbstständige müssen seit dem 1. Januar 2019 den privaten Nutzungsanteil von Diensträdern (Fahrräder und Pedelecs) nicht mehr versteuern. Es muss lediglich die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil berücksichtigt/abgeführt werden. 
  • Für S-Pedelecs gilt, weil rechtlich als Kfz eingestuft, die steuerliche Behandlung analog eines E-Autos. Seit dem 01.01.2019 eben die 0,25% Regelung für die Versteuerung zur privaten Nutzung und es müssen auch zusätzlich 0,03% der geviertelten Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle 100€, mal einfacher Weg (km) Wohnung/Arbeitsstätte hier mit versteuert werden.
  • Die Leasingraten und die laufenden Kosten eines Dienstrades sind Betriebsausgaben und sind steuerlich absetzbar.
  • Selbstständige, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können außerdem die in den Raten enthaltene Umsatzsteuer der Leasingraten abziehen. 
  • In der Steuererklärung können auch Selbstständige für den einfachen Weg zur Arbeitsstätte weiterhin eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro/Kilometer ansetzen. 


  • Wie hoch ist mein individueller Steuervorteil? Dies hängt unabhängig vom gewählten Rad-Typ vom Umsatz und natürlich dem jeweiligen individuellen Steuersatz ab. Wir empfehlen für die Berechnung der individuelle Ersparnis immer Ihren*Ihre Steuerberater*in zu kontaktieren.


Was für Optionen haben Selbstständige bei Vertragsende?
  • Sie wollen das Fahrrad am Vertragsende käuflich erwerben? Als Unternehmen oder auch als Privatperson. Lassen Sie es uns einfach wissen. Wir unterbreiten Ihnen hierzu gerne ca. 4-6 Wochen vor regulärem Vertragsende ein entsprechendes attraktives Angebot.
  • Sie wollen das Rad nicht weiter nutzen? Dann lassen wir das Fahrrad bequem bei Ihnen abholen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern: Kontakt.

Thema

Wie erfolgt eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in erfolgt direkt über uns nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur?

Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button „Service & Inspektion“ im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mithilfe dieses Online-Formulars kann die Meldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch uns erhält der*die Fachhändler*in direkt die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in mit Abrechnung über das verfügbare Budget im Rahmen des Rundum-Schutzes erfolgt direkt nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Diebstahlmeldung?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  • Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  • Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.

Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 

Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und ist abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Instandhaltungspaket 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 

  • Basis: 75 € brutto pro Jahr
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr 
  • All-inclusive: unbegrenzt 

Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.

Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstfahrrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wird im Rahmen eines Diebstahlfalles der Leasingvertrag beendet?

Im Rahmen des Rundum-Schutzes ist jedes Lease a Bike Dienstfahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl abgesichert, wenn das Dienstfahrrad abgeschlossen war. Es wird immer zum Neuwert ersetzt und ein Objekttausch im bestehenden Vertrag vorgenommen. Im Regelfall ist eine Beendigung des bestehenden Vertrages nicht notwendig. Unberührt davon bleibt natürlich das Sonderkündigungsrecht gemäß der Leasingvertragsbedingungen seitens des Leasingnehmers oder der Leasingnehmerin mit Ausgleichsanspruch bei dem*der Leasinggeber*in zum Abrechnungswert des Vertrages zum Schadentag. Wichtig für die Schadenmeldung an uns ist bei Diebstahl die Vorlage eines polizeilichen Aktenzeichens im Rahmen der erforderlichen Diebstahlanzeige. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

In welchen Fällen liegt ein versicherungstechnischer Schaden vor?

Unter die Begrifflichkeit eines Schaden fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen des Dienstrades, wie z.B. durch:

  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Schäden an Motor oder Akku
  • Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Versagen von Mess-Regel- oder Steuertechnik

Ein Reifenschaden ist kein Schaden im Sinne der Versicherung. Reifenschäden werden bei einem Lease a Bike Dienstrad immer über das im Rundum-Schutz-Paket enthaltene jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette / Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Lässt sich nachträglich im Rahmen der Leasingantragserstellung Zubehör ergänzen?

Da im Rahmen der Antragserstellung mit Bestätigung des Rades und Zubehörs sowie Auswahl des passenden Rundum-Schutz-Paketes bereits der Leasingantrag und auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag systemisch erstellt wurden, ist eine Ergänzung von Zubehör nachträglich nicht mehr möglich.

Hier besteht die Möglichkeit, den erstellten Leasingantrag/Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über unsere Servicemitarbeiter*innen zu löschen und dann mit dem gewünschten Zubehör erneut durch Sie zu erstellen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt

Werden Fachhändler*innen-Schulungen angeboten?

Wir bieten regelmäßig Fachhändler*innen-Schulungen an.

Thematisiert werden das Konzept, Prozesse aus Sicht des Fachhandels und rechtliche Grundlagen des Dienstradleasings.

Die Schulungen sind kostenfrei und finden online statt. So können möglichst viele Mitarbeiter*innen aus Ihrem Team dabei sein.

Nachdem Sie an einer unserer Schulungen teilgenommen haben, sind Sie in der Suche auf unserer Website als "zertifizierte Fachrrad-Fachhandlung" zu finden. Potenzielle Kund*innen sind somit direkt darüber informiert, dass Sie bzgl. Dienstradleasing mit Lease a Bike bestens beraten können.

Als registrierte Fahrrad-Fachhandlung werden Sie im Voraus per E-Mail auf die nächsten Schulungstermine aufmerksam gemacht. 

Sie sind noch nicht registriert? Dann melden Sie sich jetzt hier an.

Thema

Wie erfolgt eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in erfolgt direkt über uns nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur?

Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button „Service & Inspektion“ im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mithilfe dieses Online-Formulars kann die Meldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch uns erhält der*die Fachhändler*in direkt die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in mit Abrechnung über das verfügbare Budget im Rahmen des Rundum-Schutzes erfolgt direkt nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Diebstahlmeldung?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  • Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  • Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.

Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 

Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und ist abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Instandhaltungspaket 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 

  • Basis: 75 € brutto pro Jahr
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr 
  • All-inclusive: unbegrenzt 

Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.

Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstfahrrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt

Das reguläre Vertragsende nach 36 Monaten ist erreicht - wie geht es weiter?
  • Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten Angestellte per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrades. 
  • Angestellte erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Angestellte können den Kaufpreis per Überweisung/Lastschrift bezahlen. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an sie über.
  • Der*Die Arbeitgeber*in erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen. Im Rechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, zu welchem Preis Sie Ihr Rad in etwa übernehmen können.

Unterschied zwischen Restwert, Kaufpreis, marktüblicher Preis?

Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.

Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.

Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.

Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird. 

Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.


Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.

Bei weiteren Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie uns gern.

Meine Frage ist nicht hier.