FAQ

Wer sind Sie?

Wie registriere ich mich als Arbeitgeber*in für das Dienstradleasing mit Lease a Bike?

Sie möchten als Arbeitgeber*in Bike-Leasing als Mitarbeiterbenefit anbieten? Kein Problem! Mit Lease a Bike können sich Ihre Mitarbeitenden schnell und einfach ihr Traumrad leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Ihre Angestellten sparen Sozialabgaben und Steuern.


Und so registrieren Sie sich als Arbeitgeber*in für das Bike-Leasing mit Lease a Bike.


Füllen Sie in nur 5 Minuten das Anmeldeformular für unser Bike-Leasing Konzept aus. Anschließend führen wir eine Bonitätsprüfung Ihrer Firma durch. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zugang zu unserem Online-Portal.


  • Portal-Einrichtung

Sie legen die Unternehmensrichtlinien im Online-Portal fest. Wie hoch darf der Kaufpreis des Rades sein? Wie viele Räder dürfen pro Mitarbeiter geleast werden? Ihren individuellen Registrierungslink teilen Sie dann mit Ihren Mitarbeiter*innen. Die Registrierung für das Bike-Leasing Ihrer Firma erfolgt komplett digital.


  • Freigabe

Jede Mitarbeiter*innen-Registrierung wird von Ihnen geprüft und für das Bike-Leasing freigegeben. Dies geschieht mit nur einem Klick und Ihr*e Mitarbeiter*in erhält automatisch einen individuellen Bestellcode für die Dienstrad-Bestellung bei der Fahrrad-Fachhandlung vor Ort. Der Rest wird automatisch über das digitale Portal erledigt.


  • Verwaltung des Bike-Leasings

Ein Echtzeit-Export von unserem digitalen Portal bietet Ihnen alle notwendigen Informationen, die Sie für die interne Abwicklung des Bike-Leasings Ihrer Firma und für Ihre Gehaltsabrechnung benötigen.

Welcher Aufwand kommt auf mich als Arbeitgeber*in zu?

Starten Sie Dienstradleasing als Arbeitgeber*in dank unseres digitalen Portals mit nur vier Schritten!


Auch im Anschluss an Ihre Registrierung ist minimaler Aufwand garantiert: Zur Freischaltung der Fahrradbestellung des Mitarbeitenden im Lease a Bike Portal ist lediglich ein Klick notwendig. Auch die Hinterlegung der Daten für die Gehaltsumwandlung ist nur einmalig zum Vertragsbeginn notwendig. Die relevanten Daten dazu werden über das Lease a Bike Portal zur Verfügung gestellt. Zudem können Störfälle wie Langzeiterkrankung oder Elternzeit ebenfalls mit nur wenigen Klicks über das Lease a Bike Portal gemeldet werden.

Tritt ein Diebstahl- oder Schadensfall auf, haben Sie als Arbeitgeber*in keinen Aufwand, da die Mitarbeitenden den Sachverhalt vollständig selbst mit unseren Fachhandelspartner*innen und Lease a Bike klären. Außerdem haben Sie auch bei regulärem Vertragsende keinen Aufwand, da Lease a Bike das weitere Vorgehen ausschließlich mit den Mitarbeitenden abstimmt. Nur im Ausnahmefall, wenn der Mitarbeitende trotz mehrfacher Versuche weder telefonisch noch per E-Mail erreicht werden kann, werden Sie als Arbeitgeber*in zur Hilfe herangezogen.

So profitieren Sie von minimalem Aufwand und maximalem Benefit!

Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt Dienstradleasing nicht in Frage?

Grundsätzlich können alle festangestellten Mitarbeiter*innen Diensträder leasen. Wer ein Dienstrad leasen darf, wird jedoch durch Sie als Arbeitgeber*in festgelegt und kann demnach auf bestimmte Beschäftigungsverhältnisse begrenzt werden. Bike-Leasing im Minijob ist beispielsweise meist nicht möglich.

Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein Dienstrad?

Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Thema

Was ist Dienstradleasing?

Sie können Dienstradleasing in Ihrem Unternehmen als Mitarbeiterbenefit anbieten. Mit Lease a Bike ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden, sich schnell und einfach ihr Traumrad zu leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Ihre Angestellten sparen Sozialabgaben und Steuern. Als Arbeitgeber*in profitieren Sie beispielsweise durch eine stärkere Mitarbeiterbindung und gesündere Mitarbeiter*innen. Außerdem leisten Sie so einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität. Mehr Informationen finden Sie auch hier zusammengefasst für Arbeitgeber*innen.

Welche Vorteile hat das Dienstradleasing für mich als Arbeitgeber*in?

Seit 2012 gilt das Dienstwagen-Prinzip auch für Fahrräder und E-Bikes. Das Dienstradleasing erhöht die Produktivität, fördert die Gesundheit und reduziert nachweislich die Krankheitstage der Angestellten. Als Arbeitgeber*in können Sie das Angebot dabei kosten- und risikofrei implementieren.

Die vorteilhafte Gehaltsumwandlung und der umfassende Rundum-Schutz machen das Konzept des Dienstrades sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen interessant und steigert dabei das Image des Unternehmens. Das Dienstradleasing ist mittlerweile das beliebteste Benefit für Angestellte. Weitere Vorteile sind die Reduzierung der Fluktuation, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und den positiven Beitrag zum ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.


Bei Lease a Bike profitieren Sie außerdem von der Extraportion Kundenservice. Wir stehen Ihnen bei der Implementierung und bei allen Fragen rund um das Thema E-Bike und Fahrrad Leasing mit unserem erstklassigen Kundenservice zur Seite. Von einem personalisierten Online-Portal bis hin zu einer persönlichen Betreuung vor Ort. Weitere Informationen zu den Vorteilen für Ihr Unternehmen finden Sie hier.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung erhält der*die Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.


Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich das künftige Gehalt von Arbeitnehmer*innen für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für die Mitarbeiter*innen. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?


Bruttomonatsgehalt

+ Versteuerung des geldwerten Vorteils

- Leasingrate

- Rundumschutz Kosten

= neues Bruttomonatsgehalt

- Abgaben

- Steuern

- Versteuerung des geldwerten Vorteils

= Nettomonatsgehalt

Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.


Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen.


Umwandlungsrate:

Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.


Versteuerung des geldwerten Vorteils:

Abhängig von der Form der Überlassung durch Sie als den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung. Den Betrag für den geldwerten Vorteil finden Sie in der Berechnungsübersicht im Bike-Leasing Rechner.

Was kostet mich als Arbeitgeber*in das Dienstradleasing?

Die Implementierung des Dienstradleasing ist kostenneutral. Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie als Arbeitgeber*in von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in.

Kann ich als Arbeitgeber*in das Dienstradleasing meiner Mitarbeitenden mit Zuschüssen unterstützen?

Die Arbeitnehmer*innen leasen in der Regel per Entgeltumwandlung. Dabei wird ein kleiner Teil des Bruttogehalts als Leasingrate einbehalten. Dieser „Sachlohn“ muss monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Hierbei entstehen dem Unternehmen keinerlei Kosten.

 

Sie können als Arbeitgeber*in die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern, zum Beispiel durch den Fairbetrag. Bei der Anwendung des Fairbetrags werden arbeitgeberseitige Einsparungen in den Sozialversicherungen, die bei der Entgeltumwandlung entstehen, an die Mitarbeiter*innen weitergegeben, sodass ihre Ersparnis beim Leasing noch höher ausfällt als bei der klassischen Entgeltumwandlung.  

 

Sie können das Dienstrad auch als Gehaltsplus an die Arbeitnehmer*innen weitergeben, dann tragen Sie die monatlichen Leasingraten. Für die Arbeitnehmer*innen entfällt in diesem Fall die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung.

Was passiert mit dem Dienstrad nach Leasingende?
  1. Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten die Angestellten per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer. Außerdem prüfen wir rechtzeitig vor Ablauf des Leasingvertrages, ob es möglich ist, Ihren Angestellten ein Kaufangebot zur Übernahme des Dienstrades zu unterbreiten. Sollte dies der Fall sein, so erhalten Ihre Angestellten von uns ein derartiges Kaufangebot spätestens drei Monate vor Ende Ihres Leasingvertrages per E-Mail.
  2. Die Angestellten erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  3. Angestellte können den Kaufpreis per Lastschrift, Klarna Pay Now, Sofort Überweisung, Kreditkarte und PayPal bezahlen. Nach Ende des Leasingvertrags geht das Eigentum des Rades an sie über.
  4. Ihr Unternehmen erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.


Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.

Was passiert, wenn die Entgeltfortzahlung unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen.

Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten.

In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist.


Diese können sein:


  • Nutzer*innen-Wechsel: Sie bieten das Dienstrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an und nehmen alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstrades durch den*die Mitarbeiter*in. Optional steht dem*der Mitarbeiter*in hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird dem*der Mitarbeiter*in für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.

Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.

Was passiert mit dem Leasingvertrag eines Mitarbeitenden bei Kündigung?

Sollte eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen mit einem Dienstrad von Lease a Bike aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an.

Sie können das verbleibende Dienstrad einem*einer anderen Mitarbeiter*in für die restliche Leasing-Laufzeit anbieten. Sie als Arbeitgeber*in nehmen alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgen für die Registrierung von dem*der neuen Nutzer*in im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.


Der*die Mitarbeiter*in oder Sie als Arbeitgeber*in haben die Möglichkeit, das Leasingobjekt aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Das Leasingobjekt geht nach Kauf in das Eigentum über. Zudem hat der*die Mitarbeiter*in die Möglichkeit, den Ablösebetrag über das Produkt FINANCE A BIKE zu finanzieren. Voraussetzung dafür ist ein Online Banking Zugang, sowie ein gültiger Personalausweis mit deutscher Staatsbürgerschaft.

  • Vertragsumschreibung des Leasingvertrages auf das neue Unternehmen:

Das Leasingobjekt wird, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, auf das neue Unternehmen vertraglich überschrieben. Der*die neue Arbeitgeber*in hat nun die Möglichkeit den bestehenden Leasingvertrag in die Gehaltsumwandlung zu führen und dem*der Mitarbeiter*in das Leasingobjekt weiterhin als Dienstrad zu überlassen. Die Voraussetzung hierfür ist die Einverständniserklärung des neuen Unternehmens und die Registrierung bei Lease a Bike. Die Umschreibung ist kostenlos.


Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.

Welche Rundum-Schutz-Pakete gibt es?

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.


Das Budget beträgt je Paket: 


  • Basis: 75 € brutto pro Jahr*
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr* 
  • All-inclusive: unbegrenzt* 


*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz?

Jedes Lease a Bike Rundum-Schutz-Paket beinhaltet einen Diebstahl & Schadenschutz, sowie eine kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie und ein Servicepaket mit jährlichem Budget für Verschleißreparaturen und Inspektionen. 

 

Diebstahl & Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Dienstrad, wie z.B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an!

 

Servicepaket

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.


Das Budget beträgt je Paket: 


  • Basis: 75 € brutto pro Jahr*
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr* 
  • All-inclusive: unbegrenzt* 


*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.

 

Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:


  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe einer Panne
  • Abschleppen*
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall*
  • Ersatzfahrrad für max. 7 Tage à 50€*
  • Fahrrad-Rücktransport*
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland*
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne*

Sollten Sie die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen wollen, wählen Sie bitte 04471 967 3113 oder klicken auf diesen Link.

 

*ab einer Entfernung von 10km von Ihrem ständigen Wohnsitz

Wie ist das Dienstrad versichert?

Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:


  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku
Dienstwagen und Dienstfahrrad?

Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die 1%-Methode fällt dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.

Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.

Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.



Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.

Entfernungspauschale und Dienstrad?

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).

Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber*in: Was ist zu beachten?

Die Leasingraten für Diensträder gelten im betriebswirtschaftlichen Sinne als Betriebsausgaben. Somit können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die enthaltene Umsatzsteuer von der Umwandlungsrate abziehen. Die Angestellten wandeln dann die Netto-Leasingraten um und es ergibt sich eine noch höhere Ersparnis.

Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wandeln dagegen die Leasingrate inkl. Umsatzsteuer um, sodass die Ersparnis für die Angestellten etwas geringer ausfällt.

Wie lang ist die Laufzeit des Dienstradleasings bei Lease a Bike?

Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Welche Fahrradtypen und -marken kann ich als Dienstrad leasen?

Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike haben Sie freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass Sie Ihr Traumrad fahren können. Verschaffen Sie sich im Bikefinder einen Überblick über mögliche Modelle im Dienstradleasing oder kontaktieren Sie eine Fahrradhandlung in Ihrer Nähe für weitere Fahrradmodelle.

Kann ich mehrere Diensträder leasen?

Ihr*e Arbeitgeber*in legt fest, wie viele Diensträder pro Mitarbeiter*in geleast werden dürfen. Wenn Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Lease a Bike Portal anmelden, finden Sie die Informationen über die maximale Anzahl der Räder auf der Startseite. Erlaubt Ihnen Ihr*e Arbeitgeber*in mehrere Diensträder zu leasen, ist es egal, wer die geleasten Diensträder nutzt.


Mit ihrem vorhandenen Bestellcode können Sie auch mehrere Diensträder leasen. Sie können dafür eine andere Fachhandlung oder auch einen späteren Zeitpunkt wählen. Erst wenn die maximale Anzahl an Rädern erreicht ist, ist der Code nicht mehr gültig.


Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.


Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.


Erfahren Sie mehr zum Ablauf des Dienstradleasings als Arbeitnehmer*in.

Bietet jeder Fahrradhändler Dienstradleasing mit Lease a Bike an?

Lease a Bike verfügt über ein aktives Netzwerk von über 6.700 Fachhändler*innen in ganz Deutschland. Fachhändler*innen in Ihrer Nähe können Sie unter folgendem Link finden. Falls Ihr*e gewünschter Händler*in nicht dabei ist, sprechen Sie uns gerne an. Eine Registrierung einer neuen Fachhandlung kann innerhalb weniger Schritte erfolgen.

Wo ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Pedelec oder E-Bike und 2. S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt. 


Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.


Im Bikefinder finden Sie heraus, welches Dienstrad zu Ihnen passt.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für S-Pedelecs?

Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 km/h unterstützt. Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:


  • Helmpflicht (§ 21a Absatz 2 StVGO)
  • Versicherungskennzeichen
  • Mofa-Prüfbescheinigung
  • Straßenfahrgebot


Mit einem S-Pedelec müssen Sie auf der Straße fahren, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.


Wird ein S-Pedelec z.B. über das Lease a Bike Konzept als Dienstrad geleast, muss der Anfahrtsweg (§ 8 Absatz 2 EStG) je Kilometer mit 0,03 % des Listenpreises versteuert werden.

Thema

Was ist Dienstradleasing?

Ihr*e Arbeitgeber*in kann in Ihrem Unternehmen Dienstradleasing als Mitarbeiterbenefit anbieten. Mit Lease a Bike wird Ihnen als Mitarbeitende*r ermöglicht, schnell und einfach Ihr Traumrad zu leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Sie sparen Sozialabgaben und Steuern. Nutzen Sie das Dienstradleasing, profitieren Sie beispielsweise von einer Verbesserung Ihrer Fitness & Gesundheit sowie einer Ersparnis von bis zu 40% gegenüber dem Kauf. Außerdem leisten Sie einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität, indem Sie aufs Rad umsteigen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie funktioniert Dienstradleasing mit Lease a Bike als Arbeitnehmer*in?

Bike-Leasing über Ihren/Ihre Arbeitgeber*in? Kein Problem! Mit Lease a Bike kann sich jeder schnell und einfach sein Traumrad leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Sie können Sozialabgaben und Steuern sparen.


Und so starten Sie mit Bike-Leasing und Lease a Bike: 

Überzeugen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in

Sie wollen ein Dienstfahrrad? Sprechen Sie zunächst mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in. Unser Team unterstützt Sie gerne dabei.


Anmeldung

Nachdem sich Ihr*e Arbeitgeber*in erfolgreich angemeldet hat, können Sie sich über einen individuellen Link in unserem Online-Portal registrieren. Bei erfolgter Freigabe durch Ihren*Ihre Arbeitgeber*in erhalten Sie einen Bestellcode für Ihr Dienstfahrrad.


Dienstrad auswählen

Wählen Sie mit Ihrem Bestellcode bei einem Fachhandelspartner Ihr Dienstfahrrad aus. Sie können jede Marke und jeden Fahrradtyp wählen.


In die Pedale treten

Sie schließen einen Vertrag über die Nutzung des Rades mit Ihrem Unternehmen ab. Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Auf Wunsch bieten wir Ihnen das Dienstrad am Ende der Vertragslaufzeit kostengünstig an.

Jetzt Informationspaket sichern und Arbeitgeber*in überzeugen.

Welche Vorteile hat das Dienstradleasing für mich als Arbeitnehmer*in?

Radfahren ist gut für die Gesundheit und den Geldbeutel. Ein Dienstrad kann bis zu 40 % günstiger sein im Vergleich zum Kauf. Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das zu versteuernde Bruttogehalt und somit auch die Sozialabgaben und Steuern. Mit unserem Bike-Leasing Rechner können Sie ganz einfach sehen, wie viel Sie sparen können.


Hier eine Übersicht Ihrer Vorteile beim Dienstradleasing mit Lease a Bike:

Ein weiterer Vorteil des Bike-Leasings ist, dass Sie das Fahrrad Ihrer Wahl sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke sorglos nutzen können. Dank Ihres Dienstrads integrieren Sie Bewegung direkt in Ihren Alltag, halten sich fit und legen Alltagswege klimafreundlich zurück. Außerdem sparen Sie häufig Zeit und Geld, beispielsweise in Form von Fahrtkosten, indem Sie ab und zu das Auto durch das Fahrrad ersetzen. Besonders in der Stadt eine praktische und effiziente Option. Erfahren Sie hier mehr zu den Vorteilen.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.

Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?



Bruttomonatsgehalt

+ Versteuerung des geldwerten Vorteils

- Leasingrate

- Rundumschutz Kosten

= neues Bruttomonatsgehalt

- Abgaben

- Steuern

- Versteuerung des geldwerten Vorteils

= Nettomonatsgehalt

Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad, erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.



Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen.

Umwandlungsrate:

Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.

Versteuerung des geldwerten Vorteils:

Abhängig von der Form der Überlassung durch den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung. Den Betrag für den geldwerten Vorteil finden Sie in der Berechnungsübersicht im Bike-Leasing Rechner.

Wieso ist meine Leasingrate so hoch?

Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.

Die Leasingrate wird Ihnen netto und brutto angezeigt. Sollte Ihr*e Arbeitgeber*in vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die netto Leasingrate mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern und Sozialabgaben. Ist Ihr*e Arbeitergeber*in nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen.

In der Umwandlungsrate in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist ein möglicher Zuschuss des*der Arbeitgeber*in nicht berücksichtigt.

Sie wollen genau wissen, wie hoch Ihre Ersparnis ist? Dann besuchen Sie unseren Bike-Leasing Rechner.

Wo liegt die Ersparnis für mich als Arbeitnehmer*in und wie berechne ich sie?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.


Das heißt, es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Berechnen können Sie Ihre Ersparnis ganz einfach in unserem Bike-Leasing Rechner.

Welche Auswirkungen hat Dienstradleasing auf meine Rente?

Das Dienstradleasing über die Gehaltsumwandlung schmälert Ihr monatliches Bruttoeinkommen und damit auch die Sozialabgaben für die Rente. Dies wird häufig als Nachteil des Dienstradleasing gesehen. Allerdings sind die entstehenden Einbußen minimal. Bei einem Fahrradpreis von 3.000 Euro reduziert sich zum Beispiel der zukünftige Rentenanspruch um circa 2 Euro im Monat, wenn das Fahrrad mit Gehaltsumwandlung über 36 Monate überlassen wird. Hochgerechnet wären das insgesamt 468 Euro weniger Rente für die gesamte Rentenbezugsdauer. Dieser Betrag ist geringer als die durchschnittlichen Einsparungen durch ein Dienstrad. Dazu kommt der positive Gesundheitsaspekt: Laut aktuellen Studien sind regelmäßige Fahrradfahrer/innen nicht nur fitter und gesünder, sie leben auch länger.


Beziehen Sie Ihr Dienstrad als Gehaltsextra, trägt der*die Arbeitgeber*in die kompletten Kosten on top zum Gehalt. Da in diesem Fall keine Gehaltsumwandlung stattfindet, verringern sich die Sozialabgaben nicht. Die Rente wird demnach ebenfalls nicht beeinflusst.

Was passiert, wenn meine Entgeltfortzahlung bspw. durch Elternzeit o.Ä. unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift. 

Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.
Kann mein*e Arbeitgeber*in mein Dienstradleasing mit Zuschüssen unterstützen?

Arbeitgeber*innen können die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern. Hierzu gibt es allerdings keine Verpflichtung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Beteiligung am Dienstfahrradleasing in der Belegschaft steigt, wenn Arbeitgeber*innen einen Zuschuss zahlen.

Was passiert mit meinem Dienstrad nach Leasingende?
  • Rechtzeitig vor Ablauf des Leasingvertrages werden wir prüfen, ob es möglich ist, Ihnen ein Kaufangebot zur Übernahme des Dienstrades zu unterbreiten. Sollte dies der Fall sein, so erhalten Sie von uns ein derartiges Kaufangebot spätestens drei Monate vor Ende Ihres Leasingvertrages per E-Mail. Über dem darin enthaltenen Button können Sie auf das Kaufangebot antworten. 
  • Sie möchten das Fahrrad nicht übernehmen? Kein Problem, wir holen das Dienstrad ganz bequem bei Ihnen Zuhause ab. Hierzu werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie mit Ihrem vorhandenen Bestellcode ein neues Dienstrad bei einer Lease a Bike Fachhandlung aussuchen.
  • Sofern Sie das Fahrrad übernehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit für die Bezahlung zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden zu wählen. 
  • Nach erfolgreicher Bezahlung des Fahrrads erhalten Sie die Rechnung inkl. Eigentumsnachweis. Damit geht das Fahrrad nach Vertragsende in Ihr Eigentum über. 
  • Die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt die Bike Mobility Services GmbH nach §37b EStG. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei Ihnen oder auch beim Unternehmen abholen.

Was passiert, wenn meine Entgeltfortzahlung bspw. durch Elternzeit o.Ä. unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift. 

Diese können sein:


  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.
Was passiert mit meinem Leasingvertrag bei Kündigung?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift. 


Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.
Kann ich meinen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?

Ja, das Dienstrad dürfen Sie auch privat nutzen.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz?

Jedes Lease a Bike Rundum-Schutz-Paket beinhaltet einen Diebstahl & Schadenschutz, sowie eine kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie und ein Servicepaket mit jährlichem Budget für Verschleißreparaturen und Inspektionen. 

 

Diebstahl & Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Dienstrad, wie z.B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an!

 

Servicepaket

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.


Das Budget beträgt je Paket: 


  • Basis: 75 € brutto pro Jahr*
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr* 
  • All-inclusive: unbegrenzt* 


*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.

 

Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilitätfolgende Leistungen:


  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe einer Panne
  • Abschleppen*
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall*
  • Ersatzfahrrad für max. 7 Tage à 50€*
  • Fahrrad-Rücktransport*
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland*
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne*


Sollten Sie die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen wollen, wählen Sie bitte 04471 967 3113 oder klicken auf diesen Link.

 

*ab einer Entfernung von 10km von Ihrem ständigen Wohnsitz

Wer ist für die Pflege und Wartung meines Dienstrads verantwortlich?

Die Rundum-Schutz-Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet. Wenden Sie sich anschließend an eine der Lease a Bike Fachhandlungen und vereinbaren einen Termin.

Die Kosten für die Inspektion stellt der*die Händler*in direkt Lease a Bike in Rechnung. Sie als Mitarbeiter*in gehen dabei niemals in Vorkasse.

Inspektionen und Verschleißreparaturen können bei jeder Lease a Bike Fachhandlung durchgeführt werden. 

Wo kann ich eine Inspektion oder Wartung durchführen lassen?

Die Rundum-Schutz-Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet. Wenden Sie sich anschließend an eine der Lease a Bike Fachhandlungen und vereinbaren einen Termin.

Die Kosten für die Inspektion stellt der*die Händler*in direkt Lease a Bike in Rechnung. Sie als Mitarbeiter*in gehen dabei niemals in Vorkasse.


Inspektionen und Verschleißreparaturen können bei jeder Lease a Bike Fachhandlung durchgeführt werden. 


Nutzen Sie hierfür einfach die Händlersuche auf unserer Website, damit Sie eine*n registrierte*n Lease a Bike Händler*in finden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der*die gewünschte Händler*in den Service auch für den Hersteller Ihres Rades durchführen kann.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fachhandlung, bei dem das Dienstfahrrad bezogen wurde.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt:

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge.
Was passiert, wenn mein Dienstrad geklaut wird?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 


  1. Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  2. Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  3. Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  4. Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  5. Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  6. Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.


Hinweis
 zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 



Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie melde ich einen Schaden bei Lease a Bike?

Die Schadenmeldung erfolgt ganz einfach über den Fachhändler.


  1. Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  2. Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden. 
  3. Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der Fachhändler die Freigabe zur Reparaturdurchführung und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:


  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku
Was mache ich bei einer Panne?

Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität ab einer Entfernung von 10km vom ständigen Wohnsitz folgende Leistungen:


  1. 24-Stunden-Service-Hotline
  2. Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  3. Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  4. Ersatzfahrrad bei einer Panne
  5. Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  6. Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  7. Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  8. Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 


Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Dienstwagen und Dienstfahrrad?

Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die 1%-Methode fällt dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.


Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.

Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.



Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.

Entfernungspauschale und Dienstrad?

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).

Gibt es auch einen Steuervorteil für Selbstständige?
  • Selbstständige müssen seit dem 1. Januar 2019 den privaten Nutzungsanteil von Diensträdern (Fahrräder und Pedelecs) nicht mehr versteuern. Es muss lediglich die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil berücksichtigt/abgeführt werden. 
  • Für S-Pedelecs gilt, weil rechtlich als Kfz eingestuft, die steuerliche Behandlung analog eines E-Autos. Seit dem 01.01.2019 eben die 0,25% Regelung für die Versteuerung zur privaten Nutzung und es müssen auch zusätzlich 0,03% der geviertelten Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle 100€, mal einfacher Weg (km) Wohnung/Arbeitsstätte hier mit versteuert werden.
  • Die Leasingraten und die laufenden Kosten eines Dienstrades sind Betriebsausgaben und sind steuerlich absetzbar.
  • Selbstständige, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können außerdem die in den Raten enthaltene Umsatzsteuer der Leasingraten abziehen. 
  • In der Steuererklärung können auch Selbstständige für den einfachen Weg zur Arbeitsstätte weiterhin eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro/Kilometer ansetzen. 


  • Wie hoch ist mein individueller Steuervorteil? Dies hängt unabhängig vom gewählten Rad-Typ vom Umsatz und natürlich dem jeweiligen individuellen Steuersatz ab. Wir empfehlen für die Berechnung der individuelle Ersparnis immer Ihren*Ihre Steuerberater*in zu kontaktieren.


Was für Optionen haben Selbstständige bei Vertragsende?
  • Sie wollen das Fahrrad am Vertragsende käuflich erwerben? Als Unternehmen oder auch als Privatperson. Lassen Sie es uns einfach wissen. Wir unterbreiten Ihnen hierzu gerne ca. 3 Monate vor regulärem Vertragsende ein entsprechendes attraktives Angebot.
  • Sie wollen das Rad nicht weiter nutzen? Dann lassen wir das Fahrrad bequem bei Ihnen abholen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern: Kontakt.

Thema

Wie erfolgt eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in erfolgt direkt über uns nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur?

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur und Inspektion?
Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Service Hub eingereicht werden.


  • Über den Button „Service Hub“ im Lease a Bike-Portal gelangt der*die Fachhändler*in zum Onlineformular.
  • Mithilfe des Onlineformulars kann die durchgeführte Arbeit des Fachhändlers einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Freigabe durch Lease a Bike erhält der*die Fachhändler*in im Rahmen des verfügbaren Budgets eine Gutschrift. Der Mitarbeiter tritt dabei nie in Vorkasse.


Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.


Wie erfolgt eine Diebstahlmeldung?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 


  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  • Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  • Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.


Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 


Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und ist abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Instandhaltungspaket 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 

  • Basis: 75 € brutto pro Jahr*
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr* 
  • All-inclusive: unbegrenzt* 

*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.

Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstfahrrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wird im Rahmen eines Diebstahlfalles der Leasingvertrag beendet?

Im Rahmen des Rundum-Schutzes ist jedes Lease a Bike Dienstfahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl abgesichert, wenn das Dienstfahrrad abgeschlossen war. Es wird immer zum Neuwert ersetzt und ein Objekttausch im bestehenden Vertrag vorgenommen. Im Regelfall ist eine Beendigung des bestehenden Vertrages nicht notwendig. Unberührt davon bleibt natürlich das Sonderkündigungsrecht gemäß der Leasingvertragsbedingungen seitens des Leasingnehmers oder der Leasingnehmerin mit Ausgleichsanspruch bei dem*der Leasinggeber*in zum Abrechnungswert des Vertrages zum Schadentag. Wichtig für die Schadenmeldung an uns ist bei Diebstahl die Vorlage eines polizeilichen Aktenzeichens im Rahmen der erforderlichen Diebstahlanzeige. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

In welchen Fällen liegt ein versicherungstechnischer Schaden vor?

Unter die Begrifflichkeit eines Schaden fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen des Dienstrades, wie z.B. durch:

  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Schäden an Motor oder Akku
  • Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Versagen von Mess-Regel- oder Steuertechnik

Ein Reifenschaden ist kein Schaden im Sinne der Versicherung. Reifenschäden werden bei einem Lease a Bike Dienstrad immer über das im Rundum-Schutz-Paket enthaltene jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette / Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Lässt sich nachträglich im Rahmen der Leasingantragserstellung Zubehör ergänzen?

Da im Rahmen der Antragserstellung mit Bestätigung des Rades und Zubehörs sowie Auswahl des passenden Rundum-Schutz-Paketes bereits der Leasingantrag und auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag systemisch erstellt wurden, ist eine Ergänzung von Zubehör nachträglich nicht mehr möglich.

Hier besteht die Möglichkeit, den erstellten Leasingantrag/Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über unsere Servicemitarbeiter*innen zu löschen und dann mit dem gewünschten Zubehör erneut durch Sie zu erstellen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt

Werden Fachhändler*innen-Schulungen angeboten?

Wir bieten regelmäßig Fachhändler*innen-Schulungen an.

Thematisiert werden das Konzept, Prozesse aus Sicht des Fachhandels und rechtliche Grundlagen des Dienstradleasings.

Die Schulungen sind kostenfrei und finden online statt. So können möglichst viele Mitarbeiter*innen aus Ihrem Team dabei sein.

Nachdem Sie an einer unserer Schulungen teilgenommen haben, sind Sie in der Suche auf unserer Website als "zertifizierte Fachrrad-Fachhandlung" zu finden. Potenzielle Kund*innen sind somit direkt darüber informiert, dass Sie bzgl. Dienstradleasing mit Lease a Bike bestens beraten können.

Als registrierte Fahrrad-Fachhandlung werden Sie im Voraus per E-Mail auf die nächsten Schulungstermine aufmerksam gemacht. 

Sie sind noch nicht registriert? Dann melden Sie sich jetzt hier an.

Thema

Wie erfolgt eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
  • Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in erfolgt direkt über uns nach Erhalt der Rechnung.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur?

Wie erfolgt eine Meldung zur Verschleißreparatur und Inspektion?
Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Service Hub eingereicht werden.


  • Über den Button „Service Hub“ im Lease a Bike-Portal gelangt der*die Fachhändler*in zum Onlineformular.
  • Mithilfe des Onlineformulars kann die durchgeführte Arbeit des Fachhändlers einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Freigabe durch Lease a Bike erhält der*die Fachhändler*in im Rahmen des verfügbaren Budgets eine Gutschrift. Der Mitarbeiter tritt dabei nie in Vorkasse.


Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.


Wie erfolgt eine Diebstahlmeldung?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 


  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  • Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  • Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.


Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 


Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und ist abgesichert?

Diebstahl- und Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 

Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Instandhaltungspaket 

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.

Das Budget beträgt je Paket: 

  • Basis: 75 € brutto pro Jahr*
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr* 
  • All-inclusive: unbegrenzt* 

*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.

Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstfahrrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt

Das reguläre Vertragsende nach 36 Monaten ist erreicht - wie geht es weiter?
  • Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten Angestellte per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrades. 
  • Angestellte erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Angestellte können den Kaufpreis per Lastschrift, Klarna Pay Now, Sofort Überweisung, Kreditkarte und PayPal bezahlen. Nach Ende des Leasingvertrags geht das Eigentum des Rades an sie über.
  • Der*Die Arbeitgeber*in erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen. Im Rechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, zu welchem Preis Sie Ihr Rad in etwa übernehmen können.

Unterschied zwischen Restwert, Kaufpreis, marktüblicher Preis?

Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.

Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.

Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.

Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird. 

Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.


Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.

Bei weiteren Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie uns gern.

Meine Frage ist nicht hier.