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Der Leasingvertrag

Unsere Antworten auf häufige Fragen von Arbeitgeber*innen zum Dienstradleasing.

Wissenswertes zu den Leasing- verträgen Ihrer Angestellten

Was passiert, wenn der Leasingvertrag zu Ende ist? Was passiert bei Kündigungen, einem Wechsel des arbeitgebenden Unternehmens oder wenn die Entgeltfortzahlung unterbrochen wird? Im Folgenden finden Sie alle Fragen und Antworten rund um den Leasingvertrag! First things first:

Radfahrerin mit Helm schiebt Kalkhoff E-Bike über Bahnschiene und schaut zur Seite
 

Kooperationsvereinbarung und Überlassungsvertrag

Was ist die Kooperationsvereinbarung?

Zunächst schließen Sie die Kooperationsvereinbarung ab. Dieser Vertrag zwischen Lease a Bike und Ihnen als Arbeitgeber*in (Leasingnehmer*in) bildet die Grundlage für das Dienstradleasingkonzept. Er regelt alle Aspekte der Zusammenarbeit, einschließlich wichtiger Services wie die Nutzung des Portals, die Rücknahmegarantie, den Ratenausfallschutz und die Rückgabe des Leasingobjekts.

Was ist der Überlassungsvertrag?

Zunächst haben Sie als Arbeitgeber*in mit Lease a Bike die Kooperationsvereinbarung und mit der Leasinggesellschaft einen Einzelleasingvertrag abgeschlossen. Daraufhin schließen Sie als Unternehmen mit dem*der Beschäftigten einen Überlassungsvertrag oder eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über das Dienstradleasing ab. Der von uns bereitgestellte Überlassungsvertrag ist ein Muster, das Sie individuell anpassen können. Er regelt die wesentlichen Aspekte der Überlassung des Dienstrads zwischen Ihnen als Arbeitgeber*in und Ihren Beschäftigten. Beispielsweise die Abholung und Rückgabe, den Umgang mit dem Rad, den Rundum-Schutz sowie das Vorgehen im Schadensfall und weitere wichtige Punkte.

 
Mann trägt Rad im Sommer und schaut lachend mit Sonnenbrille nach unten auf den Weg

Was passiert mit dem Dienstrad nach dem Leasingende?

1

Information

Drei Monate vor Ende des Leasingvertrages erhalten die Angestellten per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer. Außerdem prüfen wir rechtzeitig vor Ablauf des Leasingvertrages, ob es möglich ist, Ihren Angestellten ein Kaufangebot zur Übernahme des Dienstrades zu unterbreiten. Sollte dies der Fall sein, so erhalten Ihre Angestellten von uns ein derartiges Kaufangebot spätestens drei Monate vor Ende Ihres Leasingvertrages per E-Mail.

2

Rechnung

Die Mitarbeitenden erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.

3

Zahlung

Angestellte haben die Möglichkeit, den Kaufpreis per Lastschrift, Klarna Pay Now, Sofort Überweisung, Kreditkarte und PayPal zu bezahlen. Nach Ende des Leasingvertrags geht das Eigentum des Rades an sie über.

4

Quittung

Sie erhalten als Arbeitgeber*in jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1.

5

...oder lieber doch nicht?

Wenn eine käufliche Übernahme nicht gewünscht ist, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch einfach beim Unternehmen abholen.

 

Was passiert, wenn die Entgeltfortzahlung unterbrochen ist? Ratenausfallschutz!

Wann greift der Ratenausfallschutz?

Dies tritt beispielsweise ein, wenn Mitarbeitende länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld erhalten oder in Elternzeit gehen. Der Ratenausfallschutz ermöglicht es Lease a Bike, die Leasingraten für maximal 12 Monate zu übernehmen, vorausgesetzt, der Leasingvertrag besteht bereits seit 6 Monaten.

In jedem Fall arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen an der besten Lösung – einschließlich einer individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in, sofern keine der nachfolgenden Optionen möglich ist.

Mögliche Lösungen

  • Nutzer*innen-Wechsel: Sie können das Dienstrad einem anderen Mitarbeitenden für die verbleibende Vertragslaufzeit anbieten und alle notwendigen Maßnahmen im Innenverhältnis ergreifen (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).

  • Vorzeitige einvernehmliche Auflösung: Bei einem wichtigen wirtschaftlichen Grund kann der bestehende Leasingvertrag vorzeitig beendet werden, wobei der Mitarbeitende die Möglichkeit hat, das gebrauchte Dienstrad zu übernehmen. Zusätzlich kann der Mitarbeitende den Kaufpreis über unser Produkt FINANCE A BIKE finanzieren.

  • Unternehmenswechsel: Bei einem Wechsel des Unternehmens kann der bestehende Leasingvertrag auf das neue Unternehmen umgeschrieben werden. Nach einer Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fortgeführt, und das Dienstrad bleibt dem Mitarbeitenden für die restliche Laufzeit überlassen.

Unternehmensmanager*innen können Anfragen zu diesen Optionen über das Lease a Bike Portal einreichen.

 

Was passiert mit dem Leasingvertrag eines Mitarbeitenden bei Kündigung?

Sollte eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen mit einem Dienstrad von Lease a Bike aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an.

Vertragsumschreibung des Dienstrades auf eine*n neue*n Mitarbeiter*in

Sie haben die Möglichkeit, das verbleibende Dienstrad einem anderen Mitarbeitenden für die restliche Leasinglaufzeit anzubieten. Als Arbeitgeber*in sind Sie dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen im Innenverhältnis zu treffen (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades) und die Registrierung des neuen Nutzenden im Lease a Bike Portal zu veranlassen. Lease a Bike kümmert sich um die Namensumschreibung, die kostenfrei ist.

Vorzeitige Vertragsauflösung des Leasingvertrages

Der Mitarbeitende oder Sie als Arbeitgeber*in können das Leasingobjekt aus dem Leasingvertrag herauskaufen. Nach dem Kauf geht das Eigentum an dem Leasingobjekt über. Der Mitarbeitende hat zudem die Möglichkeit, den Ablösebetrag über das Produkt FINANCE A BIKE zu finanzieren. Voraussetzung dafür sind ein Zugang zu Online Banking und ein gültiger Personalausweis mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Vertragsumschreibung des Leasingvertrages auf das neue Unternehmen

Das Leasingobjekt wird, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, vertraglich auf das neue Unternehmen überschrieben. Der neue Arbeitgeber*in hat die Möglichkeit, den bestehenden Leasingvertrag in die Gehaltsumwandlung zu integrieren und dem Mitarbeitenden das Leasingobjekt weiterhin als Dienstrad zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür ist die Einverständniserklärung des neuen Unternehmens sowie die Registrierung bei Lease a Bike. Die Umschreibung erfolgt kostenfrei.

Unternehmensmanager*innen können Anfragen zu diesen Optionen über das Lease a Bike Portal einreichen.

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