Kosten des Dienstradleasings
Unsere Antworten auf häufige Fragen von Arbeitnehmer*innen.
Was kostet das Dienstradleasing?
Wo liegt meine Ersparnis für mich als Arbeitnehmer*in und wie berechne ich sie?
Im Zuge der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil Ihres vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug während der Überlassung des Dienstrades.
Dies erfolgt durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in der Ihr zukünftiges Gehalt für die Dauer der Nutzung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) reduziert wird. Dadurch profitieren Sie von Steuer- und Abgabenvorteilen. Ihre Ersparnis können Sie ganz einfach mit unserem Bike-Leasing Rechner berechnen.

Berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis.
Aufs Rad umsteigen. Und bis zu 40 % günstiger sein im Vergleich zum Kauf, dank Dienstradleasing! Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das zu versteuernde Bruttogehalt für Ihre Mitarbeitenden und somit auch die Sozialabgaben und Steuern. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der ausgegebenen Leasingrate im Rechner um ein unverbindliches Kalkulationsbeispiel handelt.
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Häufige Fragen zu Kosten beim Dienstradleasing
Wieso ist meine Leasingrate so hoch?
Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag angegebene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.
Die Leasingrate wird Ihnen sowohl netto als auch brutto angezeigt. Ist Ihr*e Arbeitgeber*in vorsteuerabzugsberechtigt, wird in der Regel die netto Leasingrate mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Dadurch reduziert sich Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt, was zu einer Minderung Ihrer Steuern und Sozialabgaben führt. Ist Ihr*e Arbeitgeber*in nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abgezogen.
In der Umwandlungsrate in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist ein möglicher Zuschuss des*der Arbeitgeber*in nicht berücksichtigt.
Möchten Sie genau wissen, wie hoch Ihre Ersparnis ist? Dann testen Sie unseren Bike-Leasing Rechner.
Kann mein*e Arbeitgeber*in mein Dienstradleasing mit Zuschüssen unterstützen?
Arbeitgeber*innen haben die Möglichkeit, die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss zu reduzieren, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass die Teilnahme am Dienstfahrradleasing in der Belegschaft steigt, wenn Arbeitgeber*innen einen Zuschuss gewähren.

Rente und Dienstradleasing?
Das Dienstradleasing über die Gehaltsumwandlung verringert Ihr monatliches Bruttoeinkommen und somit auch die Sozialabgaben für die Rente. Oft wird dies als Nachteil des Dienstradleasings angesehen, allerdings sind die Einbußen minimal. Bei einem Fahrradpreis von 3.000 Euro reduziert sich beispielsweise der zukünftige Rentenanspruch um etwa 2 Euro im Monat, wenn das Fahrrad über 36 Monate geleast wird. Insgesamt wären das rund 468 Euro weniger Rente für die gesamte Rentenbezugsdauer, was geringer ist als die durchschnittlichen Einsparungen durch das Dienstrad. Zudem profitieren regelmäßige Fahrradfahrer*innen von positiven gesundheitlichen Aspekten: Aktuelle Studien zeigen, dass sie fitter, gesünder und tendenziell auch länger leben.
Wenn Sie Ihr Dienstrad als Gehaltsextra beziehen, übernimmt der*die Arbeitgeber*in die gesamten Kosten zusätzlich zum Gehalt. In diesem Fall findet keine Gehaltsumwandlung statt, sodass sich die Sozialabgaben nicht verringern und die Rente nicht beeinträchtigt wird.
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