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Vertragliches

Unsere Antworten auf häufige Fragen von Arbeitnehmer*innen.

Was muss ich beim Dienstradleasing-Vertrag beachten?

Kann ich mein Dienstrad auch privat nutzen? Was passiert, wenn meine Entgeltzahlung unterbrochen oder mir gekündigt wird? Was passiert nach Ablauf des Vertrages? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um Ihren Dienstradleasing-Vertrag.

Weitere Fragen? Wir helfen weiter.
Paar auf Gazelle Rädern auf Weg am Strand
Frau steht mit Einkaufskorb in Gewächshaus, Fahrrad im Vordergrund

Was passiert mit dem Dienstrad nach dem Leasingende?

Übernahme?

Rechtzeitig vor Ablauf des Leasingvertrages werden wir prüfen, ob es möglich ist, Ihnen ein Kaufangebot zur Übernahme des Dienstrades zu unterbreiten. Sollte dies der Fall sein, so erhalten Sie von uns ein derartiges Kaufangebot spätestens drei Monate vor Ende Ihres Leasingvertrages per E-Mail. Über dem darin enthaltenen Button können Sie auf das Kaufangebot antworten. 


Wenn Sie das Fahrrad übernehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, aus verschiedenen Zahlungsmethoden zu wählen.


Nach erfolgreicher Bezahlung des Fahrrads erhalten Sie eine Rechnung inklusive Eigentumsnachweis. Damit geht das Fahrrad nach Vertragsende in Ihr Eigentum über.


Die Versteuerung des geldwerten Vorteils wird von Lease a Bike nach §37b EStG übernommen, sodass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen.

...oder lieber nicht?

Sie möchten das Fahrrad nicht übernehmen? Das stell kein Problem dar: wir holen das Dienstrad ganz bequem bei Ihnen Zuhause oder Ihrem Unternehmen ab. Hierzu werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Stattdessen: Neues Dienstrad?

Sie haben bereits ein neues Modell im Blick? Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie mit Ihrem vorhandenen Bestellcode ein neues Dienstrad bei einem Lease a Bike Fachhandelspartner aussuchen.

 

Was passiert, wenn meine Entgeltfortzahlung bspw. durch Elternzeit o.Ä. unterbrochen ist?

Wann greift der Ratenausfallschutz?

Im Falle eines Wegfalls der Lohnfortzahlung kommt unser Ratenausfallschutz zum Tragen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Der Ratenausfallschutz übernimmt für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, vorausgesetzt, der Leasingvertrag läuft bereits seit 6 Monaten. In jedem Fall finden wir gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten, es sei denn, eine der dargestellten Optionen ist möglich oder greift.

 
 

Ratenausfallschutz? Mögliche Szenarien.

Nutzer*innen-
wechsel

Ihr*e Arbeitgeber*in kann das Dienstfahrrad einem anderen Mitarbeitenden für die verbleibende Vertragslaufzeit anbieten. Das Unternehmen kümmert sich um alle erforderlichen Maßnahmen im Innenverhältnis, wie etwa Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag und die Übergabe des Dienstfahrrades.

Vorzeitige einvernehmliche Auflösung

Es besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichen Grund, wobei Sie als Mitarbeitende*r das gebrauchte Dienstfahrrad übernehmen können. Zusätzlich haben Sie die Option, den Kaufpreis über unser Produkt FINANCE A BIKE zu finanzieren.

Unternehmens-
wechsel

Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf das neue Unternehmen möglich. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten vom neuen Unternehmen weitergeführt, und das Dienstrad bleibt Ihnen für die restliche Laufzeit überlassen.

Rückgabe

Sollten die genannten Optionen nicht zutreffen, muss das Rad an IhrenIhre Arbeitgeberin zurückgegeben werden. Die Einzelheiten zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann direkt mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.

 
Kalkhoff Fahrrad im Vordergrund, Frau steht dahinter

Kündigung? Wir finden eine Lösung.

Was passiert mit meinem Leasingvertrag bei Kündigung?

Sollten Sie ein Dienstrad von Lease a Bike fahren und aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bieten wir Ihnen und Ihrem Arbeitgebenden folgende Möglichkeiten an, ähnlich wie bei der oben erwähnten Unterbrechung der Lohnfortzahlung, die durch den Ratenausfallschutz in einigen Fällen abgesichert ist.

Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).

Vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.

Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.

Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.

Kann ich meinen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?

Ja, das Dienstrad dürfen Sie auch privat nutzen.

Vertragliches

Was ist der Überlassungsvertrag?

Nachdem Ihr*e Arbeitgeber*in die vertraglichen Regelungen mit Lease a Bike und der Leasinggesellschaft getroffen hat, schließt Ihr Unternehmen mit Ihnen als Beschäftigter den Überlassungsvertrag oder die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über das Dienstradleasing ab.

Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Punkte der Überlassung des Dienstrads zwischen Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in und Ihnen, wie zum Beispiel die Abholung und Rückgabe, den Umgang mit dem Rad, den Rundum-Schutz, das Verhalten im Schadensfall und weitere relevante Aspekte.

Mann mit Kalkhoff Fahrrad steht vor Gebäude, Sonne im Hintergrund

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