Was passiert mit dem Dienstrad bei Elternzeit oder langer Krankheit?
Bei Elternzeit oder langer Krankheit bleibt das Dienstrad bei Ihnen – auch wenn die Lohnfortzahlung wegfällt und die Gehaltsumwandlung pausiert. Bei Lease a Bike greift dann der sogenannte „Ratenausfallschutz“: Er übernimmt die Leasingraten für maximal zwölf Monate – vorausgesetzt, der Vertrag läuft bereits seit mindestens sechs Monaten. Nach der Unterbrechung läuft der Vertrag normal weiter.
Das Wichtigste auf einen Blick.
Bleibt das Rad bei mir? Ja, Sie können das Dienstrad während der Elternzeit oder im Falle einer Krankheit weiter nutzen.
Wer zahlt dann die Raten? Der Ratenausfallschutz übernimmt die Leasingraten, wenn Ihre Lohnfortzahlung wegfällt.
Wie lange greift der Ratenausfallschutz? Für maximal zwölf Monate.
Welche Voraussetzung gilt? Der Leasingvertrag muss bereits seit mindestens sechs Monaten laufen.
Ab wann gilt eine Krankheit als „lange"? Der Schutz greift bei mehr als 42 Tagen Krankheit mit Krankengeldbezug.
Was passiert danach? Nach der Unterbrechung läuft der Vertrag normal weiter.
Wer muss den Ausfall melden? Der*die Arbeitgebende – über das Lease a Bike Portal, idealerweise vor Beginn des Ausfalls.
Warum wird das Dienstrad bei Elternzeit oder Krankheit überhaupt zum Thema?
Das Dienstrad finanzieren Sie in der Regel über die Gehaltsumwandlung, wobei die Leasingrate monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Genau daran hängt die Frage, was in Ausnahmesituationen passiert – denn ohne Gehalt gibt es auch nichts, was umzuwandeln ist.
Elternzeit oder lange Krankheiten sind genau solche Fälle. Denn fällt die Lohnfortzahlung weg, kann die Rate nicht mehr aus dem laufenden Entgelt bedient werden. Ohne eine Absicherung stünde dann dementsprechend die Frage im Raum, wer die Raten trägt. Die gute Nachricht: Bei Lease a Bike ist diese Lücke abgedeckt. Dadurch bleibt das Rad bei Ihnen, und die Kosten hängen weder an Ihnen noch an Ihrem*Ihrer Arbeitgebenden.
Wie funktioniert der Ratenausfallschutz bei Lease a Bike?
Unsere Lösung ist der sogenannte „Ratenausfallschutz“. Der Ratenausfallschutz ist der Mechanismus, der genau in dem Moment einspringt, in dem die Lohnfortzahlung endet. Das Prinzip ist einfach:
Das Rad bleibt bei Ihnen: Sie dürfen das Dienstrad während der gesamten Unterbrechung privat und dienstlich weiter nutzen.
Lease a Bike übernimmt die Raten: Für bis zu zwölf Monate zahlt der Ratenausfallschutz die Leasingraten. Sie und Ihr Unternehmen bleiben dadurch nicht auf den Kosten sitzen.
Der Vertrag pausiert, endet aber nicht: Nach dem Ende der Unterbrechung läuft der Leasingvertrag ganz normal weiter, bis die reguläre Laufzeit von 36 Monaten erreicht ist.
Gut zu wissen: Der Ratenausfallschutz ist keine Zusatzoption, die Sie separat buchen müssen. Er ist Teil unseres Dienstradleasing-Modells und greift automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann genau greift der Ratenausfallschutz – und wann nicht?
Der Schutz ist an konkrete Bedingungen geknüpft. Zwei Auslöser sind ausdrücklich vorgesehen:
Lange Krankheit: Der Ratenausfallschutz greift, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen. Die 42 Tage sind kein Zufall: So lange zahlt in der Regel der*die Arbeitgebende die Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt dann die Krankenkasse mit dem Krankengeld – und ab diesem Punkt fehlt das umzuwandelnde Brutto.
Elternzeit: Auch der Wechsel in die Elternzeit löst den Schutz aus, weil die Lohnfortzahlung entfällt.
Entscheidend ist zusätzlich die Mindestlaufzeit: Der Vertrag muss bereits seit mindestens sechs Monaten laufen, damit der Ratenausfallschutz automatisch greift.
Wichtig: Die Leistung ist auf maximal zwölf Monate gedeckelt. Für die meisten Krankheits- und Elternzeitphasen reicht dieser Zeitraum aus. Bei sehr langen Unterbrechungen sollten Sie allerdings die Grenze im Blick behalten (siehe unten).


Was passiert, wenn der Vertrag noch keine sechs Monate läuft?
Startet die Elternzeit oder eine lange Krankheit sehr früh – also bevor der Leasingvertrag sechs Monate gelaufen ist – greift der Ratenausfallschutz nicht automatisch. In diesem Fall suchen wir gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten.
Das kann zum Beispiel auch eine kostenneutrale Rückgabe des Rades sein. Sie stehen also auch in dieser Situation nicht ohne Ausweg da. Nur läuft die Absicherung nicht über den Standardmechanismus, sondern über eine individuelle Abstimmung.
Wie und wann wird der Ausfall gemeldet?
Der Ausfall wird auf Arbeitgeberseite ausgelöst – nicht von Ihnen als Nutzer*in. Störfälle wie eine Langzeiterkrankung oder der Beginn der Elternzeit lassen sich mit wenigen Klicks über das Lease a Bike Portal melden.
Hinweis: Die Meldung sollte möglichst vor Beginn der Unterbrechung erfolgen. Sprechen Sie Elternzeit oder eine absehbar längere Krankheit also frühzeitig mit Ihrem*Ihrer Arbeitgebenden bzw. der zuständigen Stelle ab, damit die Absicherung sauber und rechtzeitig läuft.


Was passiert nach der Unterbrechung?
Endet die Unterbrechung innerhalb der zwölf Monate – etwa weil Sie aus der Elternzeit zurückkehren oder wieder arbeitsfähig sind – läuft alles wie zuvor: Die Gehaltsumwandlung setzt wieder ein, und der Vertrag läuft bis zum Ende der 36 Monate weiter. Verschoben wird dadurch nichts, die reguläre Laufzeit bleibt der Rahmen.
Was passiert, wenn die Unterbrechung länger als zwölf Monate dauert?
Anders sieht es aus, wenn eine Elternzeit oder Krankheit über zwölf Monate hinaus andauert. Elternzeit ist je Kind bis zu drei Jahre möglich. Und auch Erkrankungen können sich länger ziehen. Unser Ansatz in diesem Fall ist, gemeinsam die für alle Beteiligten beste Lösung zu finden – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Rades.
Grundsätzlich stehen dieselben Optionen bereit, die auch beim vorzeitigen Austritt greifen:
Nutzer*innen-Wechsel: Der*die Arbeitgebende gibt das Dienstrad für die restliche Vertragslaufzeit an eine andere beschäftigte Person weiter und regelt die Übergabe im Innenverhältnis.
Vorzeitige einvernehmliche Auflösung: Der Leasingvertrag wird aus wichtigem wirtschaftlichem Grund aufgelöst. Sie können das gebrauchte Rad übernehmen – optional finanziert man den Kaufpreis über einen gängigen Zahlungsanbieter.
Kostenneutrale Rückgabe: Greift keine andere Option, geht das Rad zurück; die Abwicklung ist für Sie kostenneutral.
Übrigens: Endet nicht nur die Lohnfortzahlung, sondern auch das Arbeitsverhältnis selbst, kommt zusätzlich der Unternehmenswechsel infrage – der Vertrag wird nach erfolgreicher Bonitätsprüfung auf das neue Unternehmen übertragen, das Rad bleibt Ihnen für die Restlaufzeit.
Checkliste: Dienstrad bei Elternzeit oder langer Krankheit
Läuft mein Leasingvertrag schon mindestens sechs Monate?
Ist mir klar, dass der Ratenausfallschutz maximal zwölf Monate abdeckt?
Bei Krankheit: Bin ich länger als 42 Tage krank und beziehe ich Krankengeld?
Habe ich die Elternzeit bzw. die lange Krankheit frühzeitig mit meinem Unternehmen abgestimmt?
Ist der Ausfall vor Beginn über das Lease a Bike Portal gemeldet?
Rechne ich mit einer Unterbrechung von über zwölf Monaten?
Weiß ich, dass das Rad in dieser Zeit bei mir bleibt und der Vertrag danach normal weiterläuft?
