Wie lang ist die Vertragslaufzeit beim Dienstradleasing?

Die Vertragslaufzeit beim Dienstradleasing beträgt bei Lease a Bike grundsätzlich 36 Monate, also drei Jahre. Das ist auch der Marktstandard bei den meisten Anbietern. Die feste Laufzeit hängt mit den steuerlichen Vorgaben des Leasingerlasses zusammen. Gut zu wissen: Eine vorzeitige Beendigung ist bei Lease a Bike in bestimmten Fällen möglich – etwa bei Jobwechsel, Elternzeit oder Renteneintritt.

 

Das Wichtigste auf einen Blick.

  • Wie lange läuft der Vertrag? Grundsätzlich läuft ein Dienstrad-Leasingvertrag 36 Monate (drei Jahre).

  • Gibt es kürzere oder längere Laufzeiten? Gemäß des Marktstandards gibt es auch bei Lease a Bike nur die Auswahl eines Leasing-Zeitraums von 36 Monaten und damit keine kürzeren oder längeren Laufzeiten.

  • Muss ich kündigen? Nein, der Vertrag endet nach Ablauf automatisch.

  • Kann ich vorzeitig aus dem Vertrag raus? In bestimmten Fällen ist das möglich (z. B. bei Jobwechsel, Elternzeit oder Rente).

  • Was passiert nach 36 Monaten? Die Optionen sind eine Übernahme oder eine Rückgabe. Außerdem kann anschließend ein neues Dienstrad geleast werden.

  • Was kostet die Übernahme? Dies richtet sich nach einem individuellen, „kostengünstigen“ Kaufangebot, welches wir auf Wunsch und nach Möglichkeit erteilen.

 

Die 36 Monate lange Vertragslaufzeit sind kein Zufall, sondern Folge der steuerlichen Spielregeln. Damit das Dienstrad als Leasing und nicht als verdeckter Ratenkauf gilt, müssen die Verträge nämlich die Vorgaben des sogenannten Leasingerlasses einhalten. Eine Laufzeit von 36 Monaten liegt im steuerlich anerkannten Korridor und passt zur Restwertkalkulation der Leasinggeber. Würde der Vertrag deutlich kürzer ausfallen, geriete das Verhältnis zwischen Nutzungsdauer und Wertverlust steuerlich ins Wanken.


Hinzu kommt der praktische Effekt: Über drei Jahre verteilen sich die Kosten auf 36 überschaubare Raten, und die Gehaltsumwandlung wirkt voll. Je kürzer die Laufzeit, desto geringer die Steuerersparnis.

 
Drei Radfahrer mit Helm stehen mit ihren Mountainbikes vor beeindruckender Bergkulisse und schauen sich an

Kann ich die Laufzeit verkürzen oder verlängern?

Nein – 36 Monate sind der Standard. Eine Verlängerung über 36 Monate hinaus ist nicht möglich. Nach Ablauf entscheiden Sie sich stattdessen neu zwischen einer Übernahme oder einer Rückgabe des aktuellen Rades. Anschließend kann ein frisches Dienstrad mit neuem Vertrag und vorhandenem Bestellcode geleast werden. Eine vorzeitige Beendigung innerhalb von 36 Monaten ist in bestimmten Fällen möglich – sprechen Sie uns dazu gerne direkt an. Wichtig: Verkürzt man die Laufzeit aktiv, spart man entsprechend weniger Steuern, weil die Gehaltsumwandlung kürzer wirkt.

Muss ich den Vertrag aktiv kündigen?

Nein, zum regulären Ende muss man nichts kündigen – der Leasingvertrag endet nach Ablauf der 36 Monate automatisch. Noch einfacher: Wir melden uns rechtzeitig mit den nächsten Schritten (Kaufangebot oder Rückgabe, außerdem Möglichkeit eines neuen Leasingvertrags). Eine aktive Kündigung ist nur relevant, wenn Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchten. Dann sprechen Sie uns einfach direkt an.

Blonde Frau schiebt lachend Fahrrad vor Bergpanorama nach leicht rechts, Helm hängt an Lenker
 

Was passiert beim Dienstradleasing nach 36 Monaten?

Nach Ablauf des Dienstrad-Leasingvertrages hat man verschiedene Optionen: übernehmen oder zurückgeben sowie anschließend neu leasen. So läuft es konkret:

1

Dienstrad übernehmen

Rechtzeitig vor Vertragsende prüfen wir, ob ein Kaufangebot möglich ist, und schicken es spätestens drei Monate vor Vertragsende per E-Mail. Sie wählen aus verschiedenen Zahlungsmethoden und erhalten nach Zahlung eine Rechnung inkl. Eigentumsnachweis. Damit geht das Rad in Ihr Eigentum über.

2

Dienstrad zurückgeben

Wir holen das Rad bequem bei Ihnen zu Hause oder im Unternehmen ab.

3

Neues Dienstrad leasen

Mit dem vorhandenen Bestellcode wählen Sie beim Fachhandelspartner ein neues Modell aus.

Junge Frau steht mit hellblauem E-bike vor altem Gebäude, braun-weißer Hund im Vordergrund.

Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet – etwa durch Kündigung?

Dann greift in vielen Fällen ein Absicherungsmechanismus, und es gibt mehrere Auswege – das Rad ist nicht automatisch weg. Da der Leasingvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft läuft, wird beim Austritt eine Anschlusslösung gesucht. Es gibt vier Wege:

1

Nutzer*innen-Wechsel

Der Arbeitgeber gibt das Dienstrad für die Restlaufzeit an eine andere beschäftigte Person weiter und regelt dies im Innenverhältnis (z. B. durch Zusatzvereinbarung oder Übergabe).

2

Vorzeitige einvernehmliche Auflösung

Der Vertrag wird aus wichtigem wirtschaftlichem Grund aufgelöst. Man kann das gebrauchte Rad übernehmen. Optional finanziert man den Kaufpreis über einen gängigen Zahlungsanbieter.

3

Unternehmenswechsel

Der Vertrag wird nach erfolgreicher Bonitätsprüfung auf den neuen Arbeitgeber umgeschrieben, das Rad bleibt Ihnen für die Restlaufzeit.

4

Rückgabe

Greift keine der Optionen, geht das Rad an den Arbeitgeber zurück. Die Abwicklung klären wir individuell.

Ratenausfallschutz: Fällt Ihre Lohnfortzahlung weg – etwa bei mehr als 42 Tagen Krankheit mit Krankengeldbezug oder in der Elternzeit – übernimmt unser Ratenausfallschutz die Leasingraten für maximal zwölf Monate, vorausgesetzt, der Vertrag läuft bereits seit mindestens sechs Monaten.

 

Was kostet die Übernahme am Ende?

Das Kaufangebot ist kostengünstig, einen festen Prozentsatz nennen wir vorab aber bewusst nicht. Denn: Aus steuerlichen Gründen darf der Übernahmepreis nicht vertraglich zugesichert werden. Den verbindlichen Preis erfahren Sie daher erst im konkreten Angebot, das spätestens drei Monate vor Ablauf per E-Mail zugestellt wird. Ebenfalls gut zu wissen: Die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt die Lease a Bike Deutschland GmbH nach §37b EStG, sodass den Nutzer*innen keine zusätzlichen Steuerkosten entstehen.

 

Welche Stolperfallen gibt es bei der Laufzeit?

Diese drei Punkte aus der Praxis sollten Sie vor dem Vertragsabschluss beachten:

Icon Eurozeichen im Kreis

Ein Frühausstieg kostet Ersparnis

Wer absehbar in unter drei Jahren in Rente geht, eine lange Elternzeit oder ein Sabbatical plant, schöpft die 36 Monate – und damit die volle Steuerersparnis – womöglich nicht aus.

Icon Person auf Fahrrad

Der Übernahmepreis steht erst am Ende fest

Aus steuerlichen Gründen lässt er sich nicht vorab garantieren. Planen Sie die Übernahme also nicht mit einer fixen Zahl, sondern warten Sie das konkrete Kaufangebot ab. In der Regel ist die Übernahme für Sie finanziell attraktiv.

Icon Eurozeichen im Kreis

Die Rente ist minimal niedriger

Die Gehaltsumwandlung senkt den Rentenanspruch geringfügig (ca. 2 €/Monat bei einem 3.000-€-Rad). Über die Laufzeit ist das überschaubar, bei mehreren Folgeverträgen jedoch kumulierend.

 

Checkliste: Passt die Laufzeit von 36 Monaten zu mir?

  • Bleibe ich die nächsten 36 Monate voraussichtlich im Unternehmen?

  • Stehen Rente, Elternzeit oder Sabbatical in den nächsten drei Jahren an?

  • Ist mein Beschäftigungsverhältnis fürs Leasing zugelassen? (Minijob meist nicht)

  • Welche der Anschlussoptionen käme bei einem Austritt für mich infrage?

  • Ist mir klar, dass der Ratenausfallschutz erst ab sechs Monaten Laufzeit und für maximal zwölf Monate greift?

  • Will ich das Rad am Ende übernehmen? Dann einplanen, dass der Preis erst kurz vor Schluss feststeht.