Dienstradleasing-Kosten: Was zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirklich?

FahrradleasingKosten
22. Juli 2025
2 min

Wer trägt die Kosten beim Dienstradleasing? Erfahre hier, welche Bikelasing-Modelle es gibt, welche Kosten Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen tragen und wer beim Dienstradleasing wie finanziell profitiert.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Kosten für ein Dienstrad können von Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden oder beiden gemeinsam getragen werden.

  • Am häufigsten erfolgt die Finanzierung über eine sogenannte Bruttoentgeltumwandlung durch Arbeitnehmende.

  • Arbeitgebende können das Dienstrad vollständig bezahlen oder einen Zuschuss leisten.

  • Dienstradleasing kann für Unternehmen kostenneutral umgesetzt werden.

  • Steuerliche Vorteile machen das Leasing oft günstiger als einen Direktkauf.

  • Leistungen wie Versicherung, Service und Rundumschutz unterscheiden sich je nach Anbieter.

 

Das Dienstradleasing erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit – sowohl bei Arbeitgebenden als auch bei Arbeitnehmenden. Ob sportlich, nachhaltig oder einfach praktisch: Ein geleastes Fahrrad oder E-Bike ergänzt immer häufiger den Dienstwagen. Dabei profitieren beide Seiten – von steuerlichen Vorteilen, mehr Mitarbeiterzufriedenheit und einem positiven Image in Sachen Nachhaltigkeit.


Doch eine Frage taucht immer wieder auf: Wer trägt die Kosten für das Dienstradleasing? Und welche Kosten kommen auf Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen konkret zu? Die Antworten auf diese Fragen sind nicht pauschal, da es mehrere Leasingmodelle gibt. Außerdem müssen einige rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, wie der folgende Überblick zeigt.

 

Dienstradleasing-Kosten: Wer zahlt was?

Beim Dienstradleasing wird das Fahrrad durch den*die Arbeitgeber*in geleast und dem*der Arbeitnehmer*in zur Nutzung überlassen – meist im Rahmen der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung. Die Kostenverteilung kann dabei flexibel gestaltet werden.


Entscheidend ist dabei: Das Dienstradleasing ist flexibel aufgebaut. Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie die Kosten vollständig übernehmen, sich beteiligen oder das Leasing kostenneutral über die Gehaltsumwandlung ermöglichen.

Modelle der Kostenübernahme beim Dienstradleasing

1. Modell: Arbeitnehmende tragen die vollen Kosten (Bruttoentgeltumwandlung)

  • Ablauf: Arbeitnehmende nutzen einen Teil ihres Bruttogehalts, um die Leasingrate zu finanzieren.

  • Steuervorteile: Die Leasingrate wird vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen – dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.

  • Vorteil: Oft ergibt sich eine reale Ersparnis von bis zu 40 % im Vergleich zum Direktkauf.

  • Voraussetzung: Eine entsprechende vertragliche Zusatzvereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, dass für die Dauer der Nutzungsüberlassung das Gehalt einvernehmlich um einen festgelegten Betrag herabgesetzt wird.

2. Modell: Arbeitgebende übernehmen die kompletten Kosten

  • Ablauf: Arbeitgebende zahlt die Leasingraten vollständig – als zusätzlicher Gehaltsbaustein oder Sachzuwendung.

  • Vorteil für Arbeitnehmende: Keine Kosten, aber volles Nutzungsrecht – sowohl privat als auch beruflich.

  • Vorteil für Arbeitgebende: Steigerung der Mitarbeiterbindung und Möglichkeit, die Leasingrate als Betriebsausgabe geltend zu machen.

3. Modell: Arbeitgebende zahlen einen Zuschuss

  • Ablauf: Die Leasingrate wird zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aufgeteilt, z. B. im Verhältnis 50:50.

  • Kombination möglich: Der Zuschuss kann steuer- und sozialversicherungsfrei sein, sofern er als Sachbezug gestaltet wird (bis zu 50 € monatlich, Stand 2025).

Vorteile:

  • Arbeitnehmer*innen profitieren von einer spürbaren Kostenentlastung.

  • Arbeitgeber*innen stärken ihre attraktive Arbeitgebermarke, ohne hohe Zusatzkosten.

  • Der Zuschuss kann als Motivationsinstrument dienen und ist günstiger als eine klassische Gehaltserhöhung.

  • Flexibel einsetzbar für verschiedene Mitarbeitergruppen oder individuelle Vereinbarungen.

 
 

Kostenneutralität für Arbeitgebende

Arbeitgebende können das Dienstradleasing komplett kostenneutral anbieten, wenn sie lediglich als Leasingnehmende auftreten und die Leasingraten vollständig über die Bruttoentgeltumwandlung von Arbeitnehmenden tragen lassen. Vorteil: Keine zusätzlichen Fixkosten für den Betrieb – trotzdem Pluspunkte im Employer Branding.

zwei Rennradfahrer nebeneinander fahren um die Wette
 

Steuerliche und rechtliche Aspekte

Beim Dienstradleasing gibt es zwei unterschiedliche steuerliche Behandlungsmöglichkeiten – abhängig davon, ob das Rad zusätzlich zum Gehalt überlassen wird oder im Rahmen einer Bruttoentgeltumwandlung erfolgt:

1. Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn

  • Ablauf: Der*Die Arbeitgeber*in stellt das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn bereit, ohne dass der*die Arbeitnehmer*in auf Gehalt verzichtet.

  • Steuerliche Behandlung: Die private Nutzung ist steuerfrei – es fällt kein geldwerter Vorteil an.

  • Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 37 EStG

  • Vorteil: 100 % steuerfrei für den*die Arbeitnehmer*in – maximaler finanzieller Vorteil.

2. Dienstrad via Bruttoentgeltumwandlung

  • Ablauf: Der*Die Arbeitnehmer*in nutzt einen Teil seines*ihres Bruttogehalts zur Finanzierung der Leasingrate.

  • Steuerliche Behandlung: Es wird ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt.

  • Vorteil: Trotz Versteuerung bleibt das Modell deutlich günstiger als ein Privatkauf, da Lohnsteuer und Sozialabgaben auf ein reduziertes Einkommen entfallen.

 

Unterschiede zwischen Anbietern können Kosten und Leistungen beeinflussen

Auch wenn die grundlegenden Kostenmodelle ähnlich sind, unterscheiden sich die Leistungen der Anbieter teilweise deutlich. Entscheidend sind dabei Faktoren wie Versicherung, Service und Flexibilität. Lease a Bike bietet beispielsweise umfassende Lösungen mit integriertem Rundumschutz. Dazu gehören unter anderem:

  • Absicherung bei Diebstahl und Schäden

  • Wartungs- und Serviceleistungen

  • transparente Kostenstruktur

  • flexible Modelle für Unternehmen und Mitarbeitende

Diese Leistungen sorgen für zusätzliche Sicherheit und langfristige Planbarkeit.

 

Kosten nach dem Dienstrad-Leasingende?

Ein Leasingvertrag läuft in der Regel 36 Monate. Danach bestehen meist folgende Optionen:

  • Rückgabe des Fahrrads an den Leasinganbieter.

  • Kauf durch den*die Arbeitnehmer*in zu einem Restwert. Beispiel bei Lease a Bike: Dem*der Arbeitnehmer*in wird auf Wunsch und nach Möglichkeit ein Kaufangebot unterbreitet. Der kalkulierte Restwert beträgt in den meisten Fällen 18 % des ursprünglichen Bruttolistenpreises. 

Achtung: Der Kauf ist freiwillig – es besteht kein rechtlicher Anspruch.

Mann sitzt hinter E-Bike auf Treppe vor Hauseingang guckt mit Sonnenbrille Richtung Sonne
 

Fazit

Flexible Kostenmodelle mit Vorteilen für beide Seiten

Wer die Kosten für das Dienstradleasing trägt, hängt vom gewählten Modell ab. Arbeitnehmende können das Dienstrad über Gehaltsumwandlung finanzieren, Arbeitgebende können die Kosten übernehmen oder sich beteiligen.

Für beide Seiten ergeben sich Vorteile: Arbeitnehmende profitieren von steuerlichen Ersparnissen und moderner Mobilität, während Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und nachhaltige Mobilität fördern können.

Fest steht: Durch flexible Modelle und umfassende Leistungen – wie sie Lease a Bike bietet – lässt sich Dienstradleasing optimal an die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitenden anpassen.

 

Häufige Fragen: Kosten und Finanzierung beim Dienstradleasing