Die Dienstradförderung wurde erneut angepasst, sodass Bike Leasing für Angestellte jetzt noch günstiger wird. Die obersten Finanzbehörden haben dafür gesorgt, dass sich die Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei privater Nutzung jetzt viertelt.
Was bedeutet diese Änderung konkret?
Für Angestellte, die seit dem 1.1.2019 ein Dienstrad nutzen, wird die Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden geldwerten Vorteil ab dem 1.1.2020 geviertelt. Musste zuvor ein E-Bike im Wert von 2.599 € mit 12 € (0,5 %) für die private Nutzung über das Gehalt versteuert werden, so sind jetzt nur noch 6 € (0,25 %) für die pauschale Versteuerung zu berücksichtigen.
Wie lange gilt diese Regelung?
Die neue Regelung gilt ab dem 1.1.2020 für Diensträder, die seit dem 1.1.2019 erstmals überlassen wurden, bis zum 1.1.2031. Die Änderung gilt allerdings nicht rückwirkend für die Dienstradversteuerung im Kalenderjahr 2019. Berechnen Sie sich Ihre Ersparnis ganz einfach mit dem Bike Leasing Rechner.
In Zahlen bedeutet das: