Steuerliches
Unsere Antworten auf häufige Fragen von Arbeitgeber*innen zum Dienstradleasing.
Steuern sparen?
Kein Problem!
Dienstradleasing ist nicht nur ein guter Mitarbeiterbenefit, weil Ihre Angestellten einfach und unkompliziert zu ihrem Traumrad kommen und somit ihren Alltag sportlich und klimafreundlich gestalten können - sie sparen zudem auch noch viel Geld durch die Entgeltumwandlung. Zusätzlich können Sie Ihren Mitarbeitenden das Dienstrad auch als Gehaltsextra anbieten. Auf dieser Seite finden Sie alle Antworten auf Fragen bezüglich Steuern und Einsparungen!

Extra oder Umwandlung?
Gehaltsextra
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden das Dienstrad als Gehaltsextra zur Verfügung zu stellen - und somit steuerfrei!
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung wird die monatliche Leasingrate für das Dienstrad vom Gehalt abgezogen. Somit fällt ein geldwerter Vorteil an, für den die 0,25%-Regel gilt. Dadurch, dass die Raten nicht besteuert sind, sparen Sie hier Geld.
Probieren Sie es aus!
Jetzt individuelle Ersparnis berechnen. Testen Sie den Bike-Leasing Rechner und verschaffen Sie sich einen Eindruck vom Prinzip der Gehaltsumwandlung. Sie ermöglicht, dass sich das zu versteuernde Bruttogehalt und somit auch die Sozialabgaben und Steuern reduzieren. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der ausgegebenen Leasingrate im Rechner um ein unverbindliches Kalkulationsbeispiel handelt.
Berechnen Sie Ihre Ersparnis im Leasing Rechner.Loading calculator...
Steuerliche Grundlagen
Entfernungspauschale und Dienstrad?
Absetzbar! Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).
Mehrere Diensträder?
Kein Problem! Falls gewünscht und vereinbart, können sich Ihre Mitarbeitenden mehrere Diensträder leasen, ob für sich selbst, Partner*innen oder Angehörige. Für diese fallen die gleichen Steuervorteile an.
Zubehör?
Ebenfalls kein Problem! Ihre Mitarbeitenden können bestimmtes Fahrradzubehör zu ihrem Dienstrad mitleasen, und sparen auch hier Steuern.
Dienstwagen und Dienstfahrrad?
Dienstrad und Dienstwagen können gleichzeitig genutzt werden, wobei die 1%-Methode für beide Fahrzeuge Anwendung findet. Im Gegensatz zum Dienstwagen müssen Mitarbeitende für den Arbeitsweg beim Dienstrad keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern. Elektrofahrräder, deren Motor eine Unterstützung von mehr als 25 km/h bietet, gelten verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge, und der geldwerte Vorteil wird wie bei einem Firmenwagen bewertet.
Hinweis: Bei Diensträdern wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils auf ein Viertel reduziert und auf volle Einhundert abgerundet, was einer Besteuerung von 0,25% entspricht.
Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber*in: Was ist zu beachten?
Die Leasingraten für Diensträder gelten im betriebswirtschaftlichen Sinne als Betriebsausgaben. Daher können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die enthaltene Umsatzsteuer von der Umwandlungsrate abziehen; die Angestellten können ihre die Netto-Leasingraten umwandeln und es ergibt sich eine noch höhere Ersparnis.
Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wandeln dagegen die Leasingrate inkl. Umsatzsteuer um, sodass die Ersparnis für die Angestellten etwas geringer ausfällt.
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