Dienstrad und Dienstwagen gleichzeitig? So geht es!
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Dienstwagen oder Dienstrad? Warum nicht beides! Immer mehr Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitenden die kombinierte Nutzung von Auto und Fahrrad – und das nicht ohne Grund: Wer beide Optionen klug verbindet, profitiert gleich mehrfach. Doch wie funktioniert das in der Praxis? Was sagt das Finanzamt dazu? Und lohnt sich das Modell wirklich? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um die Doppelstrategie – verständlich, faktenbasiert und mit einem klaren Fazit.
Das Wichtigste im Überblick
Rechtlich erlaubt: Ein Dienstwagen und ein Dienstrad dürfen gleichzeitig genutzt werden.
Steuerlich getrennt: Beide Fahrzeuge werden unabhängig voneinander besteuert.
Dienstrad günstiger: Beim Dienstrad gilt die vorteilhafte 0,25-Prozent-Regelung statt der 1-Prozent-Regelung für die private Nutzung.
Kein Zusatz beim Arbeitsweg: Für das Dienstrad fällt keine 0,03-Prozent-Versteuerung pro Entfernungskilometer an.
Kombinierter Vorteil: Die Nutzung beider Modelle kann damit steuerlich doppelt vorteilhaft sein.
Maximale Mobilität: Ideal für alle, die flexibel, nachhaltig und gesund unterwegs sein wollen.

Warum ein Dienstrad den Dienstwagen sinnvoll ergänzt
Ob im urbanen Berufsverkehr, für kurze Erledigungen oder in der Freizeit – das Dienstrad ergänzt den Dienstwagen in vielerlei Hinsicht. Während der Wagen auf längeren Strecken oder bei schlechtem Wetter punktet, zeigt das Rad seine Stärken in der Stadt: kein Stau, keine Parkplatzsuche, Bewegung an der frischen Luft. Gleichzeitig ist das Fahrrad als nachhaltige Mobilitätsform ein echtes Plus für Umwelt, Gesundheit und Unternehmensimage.
Und damit nicht genug: Ein Dienstrad kann auch in städtischen Gebieten viel schneller sein als ein Dienstwagen, da Sie damit Staus umgehen und direkt an Ihr Ziel gelangen können. Mit einem Leasing-Fahrrad können Sie zudem leichter Parkplätze finden, was im hektischen Stadtalltag Zeit und Geld spart. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass Arbeitgebende inzwischen deutlich häufiger für Leasing-Fahrräder als für Firmenwagen werben, wie eine Studie jüngst feststellte.
Dienstrad und Dienstwagen: Ist die Kombination überhaupt erlaubt?
Ob ein Dienstrad und ein Dienstwagen kombiniert genutzt werden können – darüber gibt es bei vielen Nutzer*innen allerdings Unsicherheiten. Die klare Antwort: Ja, die parallele Nutzung ist ausdrücklich erlaubt. Arbeitnehmer*innen dürfen sowohl einen Dienstwagen als auch ein Dienstfahrrad nutzen – vorausgesetzt, die jeweiligen Arbeitgeber*innen bieten beides an. Rechtlich handelt es sich um zwei getrennte geldwerte Vorteile, die steuerlich unabhängig voneinander behandelt werden. Es gibt damit keine Einschränkung, die eine kombinierte Nutzung verbietet.
Entscheidend für viele Arbeitnehmer*innen ist die steuerliche Behandlung beider Mobilitätsmodelle. Während der Dienstwagen seit Jahren der Klassiker unter den geldwerten Vorteilen ist, bietet das Dienstrad steuerlich inzwischen einen echten Vorteil – vor allem durch die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung.
Die steuerlichen Regeln im direkten Vergleich
Dienstwagen
Versteuerung Privatnutzung: 1 % des Bruttolistenpreises
Fahrten zur Arbeit: +0,03 % pro Entfernungskilometer
Steuerlicher Vorteil: Eingeschränkt, abhängig von Nutzung
Gesetzliche Grundlage: § 8 Abs. 2 EStG
Dienstrad
Versteuerung Privatnutzung: 0,25 % des Bruttolistenpreises
Fahrten zur Arbeit: Keine zusätzliche Besteuerung
Steuerlicher Vorteil: Deutlich günstiger, vor allem bei Kurzstrecken
Gesetzliche Grundlage: BMF-Schreiben v. 9. Januar 2020
Besonders attraktiv: Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen beim Dienstrad nicht zusätzlich versteuert werden. Diese sind in der Pauschale bereits enthalten – anders als beim Dienstwagen, bei dem die sogenannte 0,03-Prozent-Regel pro Kilometer greift. Das macht das Dienstrad gerade für kurze Arbeitswege steuerlich noch attraktiver.
Doppelt sparen mit kombiniertem Einsatz
Tatsächlich denken viele Nutzer*innen, dass der steuerliche Vorteil eines Dienstrads entfällt, wenn bereits ein Dienstwagen genutzt wird. Die gute Nachricht: Das ist ein Irrtum. Tatsächlich lassen sich beide Vorteile parallel nutzen. Das bedeutet:
Zwei separate geldwerte Vorteile, die jeweils individuell versteuert werden
Doppelte Mobilitätsfreiheit für unterschiedliche Anwendungsfälle
Optimierte Steuerlast, insbesondere durch die steuerlich privilegierte Behandlung des Fahrrads
Ein oft übersehener Punkt: Da der geldwerte Vorteil für das Dienstrad den Arbeitsweg bereits abdeckt, kann dies im Einzelfall die steuerliche Belastung beim Dienstwagen verringern. Das ist besonders relevant, wenn es um die Bewertung des gesamten Arbeitswegs im Lohnsteuerabzug geht.

Für wen lohnt sich die Kombination besonders?
Die parallele Nutzung von Dienstwagen und Dienstrad ist nicht nur rechtlich möglich, sondern auch praktisch sinnvoll – besonders für:
Pendler*innen, die längere Strecken mit dem Auto und kürzere innerstädtische Wege mit dem Rad zurücklegen
Stadtbewohner*innen, die auf der letzten Meile flexibler unterwegs sein wollen
Mitarbeitende mit wechselnden Arbeitsorten
Führungskräfte, die beruflich mobil sein müssen, aber auch Wert auf nachhaltige Freizeitmobilität legen
Gut zu wissen: Ein Dienstrad kann auch in der Freizeit steuerfrei genutzt werden – für Ausflüge, Sport oder den Einkauf.

So setzen Unternehmen die Kombination um
Unternehmen können die parallele Bereitstellung von Dienstwagen und Dienstrad unkompliziert umsetzen. Beide Mobilitätslösungen lassen sich über etablierte Leasingmodelle realisieren – etwa mit einem Anbieter wie Lease a Bike.
Der Ablauf ist dank standardisierter Prozesse sowohl beim Fahrzeug- als auch beim Fahrradleasing effizient gestaltet. Unternehmen profitieren von einer großen Auswahl an Marken und Modellen sowie von umfassenden Servicepaketen, die Wartung, Versicherung und Mobilitätsgarantie umfassen. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert.
Praktisch: Mit dem Leasing-Rechner von Lease a Bike lässt sich zudem schnell und einfach berechnen, wie hoch die individuelle Steuerersparnis für Mitarbeitende ausfällt.
Fazit
Zwei Fahrzeuge, ein smarter Weg zur Mobilität
Dienstwagen oder Dienstrad? Unsere Analyse zeigt, dass die richtige Antwort oft „beides“ lautet. Fest steht: Wer die Vorteile beider Modelle geschickt kombiniert, fährt nicht nur flexibler, sondern auch steuerlich günstiger. Und das Beste: Unternehmen, die diese Mobilität ermöglichen, schaffen nicht nur einen attraktiven Vorteil, sondern fördern zugleich Gesundheit, Nachhaltigkeit und Mitarbeiterzufriedenheit.
