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Steuertipps

Unsere Antworten auf häufige Fragen von Arbeitnehmer*innen.

Steuerliches

Häufige Fragen

Durch Dienstradleasing mit Lease a Bike kommen Sie nicht nur schnell und unkompliziert an Ihr Traumrad, sondern Sie sparen zudem Steuern und Sozialabgaben! Wie das funktioniert, erfahren Sie nachfolgend.

Dienstwagen oder Dienstfahrrad?

Dienstrad und Dienstwagen können gleichzeitig genutzt werden. Für beide gelten die 1%-Methode.


Im Gegensatz zum Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg beim Dienstrad keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.


Elektrofahrräder, deren Motor über 25 km/h unterstützt, werden verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge eingeordnet, und die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt wie bei einem Firmenwagen.


Hinweis: Bei Dienstfahrrädern wird die Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden geldwerten Vorteil geviertelt und auf volle Einhundert abgerundet. Dies entspricht einer Besteuerung von 0,25 %

Entfernungspauschale und Dienstrad?

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).

Erfahren Sie mehr zum Dienstradleasing.
Frau mit Helm in Sommerkleidung auf E-Bike in Wald

Berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis.

Wenn Sie ein Dienstfahrrad leasen, können Sie bis zu 40 % sparen im Vergleich zum Kauf. Durch die Gehaltsumwandlung beim Bike-Leasing reduziert sich das zu versteuernde Bruttogehalt und somit auch die Sozialabgaben und Steuern. Berechnen Sie jetzt, wie viel Sie beim Dienstradleasing sparen können. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der ausgegebenen Leasingrate um ein unverbindliches Kalkulationsbeispiel handelt.

Berechnen Sie Ihre Ersparnis im Leasing Rechner.

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