Ist Bike-Leasing günstiger als der klassische Fahrradkauf? Wir zeigen Vorteile, Nachteile und wann sich Leasing für Arbeitnehmer und Arbeitgeber lohnt.
Derzeit haben rund zwei Millionen Deutsche ein Fahrrad über den Arbeitgebenden geleast – Tendenz steigend. Insbesondere E-Bikes haben sich als flexible und nachhaltige Mobilitätslösung etabliert.
Der Haken an der Sache? Die Anschaffungskosten für hochwertige Modelle sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Für viele Radfahrende ist das Leasingmodell daher eine attraktive Alternative zum Barkauf. Doch trotz der steigenden Verbreitung stellen sich viele die Frage: Lohnt sich Bike-Leasing wirklich?
Klar ist: Sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende gilt es, genauer hinzuschauen.
In diesem Artikel beantworten wir genau diese Fragen – mit Zahlen, Beispielen und einem ehrlichen Blick auf die Vor- und Nachteile des Bike-Leasings für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.
Beginnen wir bei den (finanziellen) Grundprinzipien des Bike-Leasings – der sogenannten Gehaltsumwandlung. Um diese zu ermöglichen, schließt der Arbeitgebende einen Leasingvertrag mit einem Anbieter wie Lease a Bike ab.
Die jeweilige Mitarbeiterin bzw. der jeweilige Mitarbeiter sucht sich dann ein Fahrrad – meist ein E-Bike – beim Fachgeschäft oder online aus. Sobald das Leasing abgeschlossen ist, wird die monatliche Leasingrate nun direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen – und es ergibt sich ein echter finanzieller Vorteil.
Nach dem Blick auf die finanziellen Grundprinzipien stellt sich die entscheidende Frage, wie sich Bike‑Leasing konkret im Alltag von Mitarbeitenden auswirkt. Denn neben der reinen Kostenersparnis spielen auch Komfort, Flexibilität und Planungssicherheit eine wichtige Rolle. Genau hier kann das Dienstrad‑Leasing seine Stärken ausspielen – vorausgesetzt, die persönlichen Rahmenbedingungen passen.
Bike-Leasing ist nicht nur für Beschäftigte ein Gewinn – auch Unternehmen profitieren vom Modell. Immer mehr Arbeitgebende entscheiden sich dafür, Fahrräder oder E-Bikes als Teil ihrer betrieblichen Mobilitätsstrategie anzubieten. Das stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern wirkt sich auch positiv auf das Unternehmensimage aus. Gleichzeitig ist der finanzielle und organisatorische Aufwand gering. Das sind die Vorteile für Firmen:
Auch wenn das Leasingmodell viele Vorteile bietet, sollten Unternehmen einige Punkte im Blick behalten. Besonders wichtig: Der Aufwand bei einem vorzeitigen Vertragsende – etwa durch die Kündigung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters – kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. In solchen Fällen muss geklärt werden, ob das Fahrrad zurückgenommen, der Vertrag übertragen oder ein Ausgleich gezahlt wird. Zudem erfordert das Leasingmodell eine klare interne Kommunikation sowie eine saubere steuerliche Abwicklung – etwa bei Zuschüssen oder bei der Behandlung geldwerter Vorteile. Anbieter wie Lease a Bike stellen hierfür digitale Tools, Beratung und rechtliche Informationen bereit – dennoch bleibt eine gewisse Verantwortung auf Seiten des Unternehmens.
Für wen lohnt sich Bike-Leasing wirklich?
Ob Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in – Bike-Leasing kann eine lohnende Alternative zum Fahrradkauf sein. Unsere Übersicht zeigt: Für Beschäftigte ist das Modell besonders attraktiv, wenn sie regelmäßig Rad fahren, ein hochwertiges E-Bike nutzen möchten und vom steuerlichen Vorteil der Gehaltsumwandlung profitieren. Arbeitgebende wiederum stärken durch das Leasingangebot ihre Attraktivität als moderner, nachhaltiger Betrieb – ohne nennenswerte Zusatzkosten.
Wichtig ist jedoch, das Modell im Detail zu prüfen: Laufzeit, private Nutzung, Jobwechsel oder Zuschussregelungen sollten im Vorfeld klar geregelt sein. Die gute Nachricht: Mit Anbietern wie Lease a Bike gelingt die Einführung unkompliziert und rechtssicher – inklusive Servicepaketen und digitaler Abwicklung. So kann Bike-Leasing in vielen Fällen eine Win-win-Situation für alle Beteiligten sein.
Die Ersparnis liegt häufig bei bis zu 40 Prozent gegenüber einem Direktkauf, da durch die Gehaltsumwandlung sowohl Lohnsteuer als auch Sozialabgaben reduziert werden. Zusätzlich entfallen viele sonstige Kosten wie Wartung oder Versicherung, die bei einem Kauf selbst getragen werden müssten. Der genaue Vorteil hängt von der Steuerklasse, dem Einkommen und der Leasingrate ab – ein Leasingrechner hilft bei der konkreten Berechnung.
Da die Leasingrate über die Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt beglichen wird, sinkt das beitragspflichtige Einkommen. Das kann theoretisch minimale Auswirkungen auf spätere Sozialleistungen wie Rentenansprüche haben, da diese auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet werden. In der Praxis ist dieser Effekt jedoch meist deutlich geringer als der finanzielle Vorteil des Leasings selbst.
In der Regel können alle Angestellten mit einem regulären Arbeitsverhältnis am Bike-Leasing teilnehmen – unabhängig von ihrer Steuerklasse. Für geringfügig Beschäftigte oder bei sehr niedrigem Einkommen kann der steuerliche Vorteil jedoch geringer ausfallen. Es lohnt sich, den konkreten Vorteil mit einem Leasingrechner zu prüfen oder individuell zu berechnen.
Bevor ein Unternehmen Bike-Leasing einführt, sollte es sich mit den rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen vertraut machen. Wichtig sind klare Prozesse für Anmeldung, Rückgabe sowie mögliche Sonderfälle wie Kündigungen. Zudem sollten Arbeitgebende überlegen, ob sie Zuschüsse anbieten möchten – und wie sie das intern kommunizieren. Leasinganbieter wie Lease a Bike bieten hierfür digitale Tools, rechtssichere Vorlagen und umfassende Beratung an.
Grundsätzlich ist der organisatorische Aufwand für die Arbeitgebende gering, da viele Prozesse digital über das jeweilige Leasingportal abgewickelt werden. Anbieter wie Lease a Bike bieten Tools, Support und Beratung an, um Unternehmen bei der Vertragsverwaltung und Kommunikation zu unterstützen.