0,25%-Regel für Dienstfahrräder und -pedelecs
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Die Dienstradförderung wurde erneut angepasst, sodass Bike Leasing für Angestellte jetzt noch günstiger wird. Die obersten Finanzbehörden haben dafür gesorgt, dass sich die Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei privater Nutzung jetzt viertelt.
Das Wichtigste im Überblick
Was bedeutet diese Änderung konkret?
Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden geldwerten Vorteil ab dem 1.1.2020 geviertelt. Musste zuvor ein E-Bike im Wert von 2.599 € mit 12 € (0,5 %) für die private Nutzung über das Gehalt versteuert werden, so sind jetzt nur noch 6 € (0,25 %) für die pauschale Versteuerung zu berücksichtigen.
Wie lange gilt diese Regelung?
Die neue Regelung gilt ab dem 1.1.2020 für Diensträder, die seit dem 1.1.2019 erstmals überlassen wurden, bis zum 1.1.2031. Die Änderung gilt allerdings nicht rückwirkend für die Dienstradversteuerung im Kalenderjahr 2019. Berechnen Sie sich Ihre Ersparnis ganz einfach mit dem Leasing Rechner.
In Zahlen bedeutet das:

Beginn der Nutzungsüberlassung vor dem 01.01.2019
Berechnung für die gesamte Leasingrate | |
Bemessungsgrundlage = UVP | € 2.599 |
abgerundet auf den nächsten 100er | € 2.500 |
davon zu versteuern 1% | € 25 |
Beginn der Nutzungsüberlassung ab dem 01.01.2019
Berechnung für 2019 | |
halbierte Bemessungsgrundlage | € 2.599/2 = € 1.299,50 |
abgerundet auf den nächsten 100er | € 1.200 |
davon zu versteuern 1% | € 12 |
Berechnung ab 2020 für die restliche Laufzeit | |
ein Viertel der Bemessungsgrundlage | € 2.599/4 = € 649,75 |
abgerundet auf den nächsten 100er | € 600 |
davon zu versteuern 1% | € 6 |


Beginn der Nutzungsüberlassung ab dem 01.01.2020
Berechnung ab 2020 für die gesamte Laufzeit | |
ein Viertel der Bemessungsgrundlage | € 2.599/4 = € 649,75 |
abgerundet auf den nächsten 100er | € 600 |
davon zu versteuern 1% | € 6 |
Fazit
Versteuerung von Diensträdern vergünstigt
Im Überblick heißt das, dass durch die Anpassung der Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden geldwerten Vorteil die Kosten für Arbeitnehmer*innen signifikant gesunken sind.
