Mann mit helm auf Dienstrad fährt mitten auf Straße in Stadt
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Verkehrsregeln und Tipps für das Fahren mit dem E-Bike

Tipps
Rund ums Fahrrad
27 March 2023
2 Minuten

Haben Sie schon einmal erlebt, wie ein vermeintlich weit entfernter Radfahrer plötzlich schon fast vor Ihrem Fahrzeug auftaucht, während Sie in eine Straße einbiegen? Dieses Szenario ist ein Beispiel für die Veränderung in der Struktur von Verkehrsteilnehmer der letzten Jahre. Mit zunehmender Beliebtheit von E-Bikes sind sie mittlerweile ein fester Bestandteil des Straßenbildes, jedoch oft unterschätzt, da sie schneller fahren. Aus diesem Grund haben wir für Sie die aktuellen Verkehrsregeln und Tipps für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zusammengestellt.

Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike

Während landläufig alle motorunterstützten Fahrräder gerne als E-Bikes bezeichnet werden, gibt es hier doch Unterschiede. Und diese werden auch bei den Vorschriften berücksichtigt. Pedelecs (Pedal Electric Cycles) zum Beispiel haben eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Hier unterstützt ein Motor, der bei Bedarf zugeschaltet wird. Es muss aber noch selbst in die Pedale getreten werden. Mit einem S-Pedelec (Speed-Pedelec) dagegen kann bis zu 45 km/h schnell gefahren werden. Die Leistung ist auf 4.000 Watt beschränkt. Hier muss ebenfalls selbst getreten werden. Das eigentliche E-Bike hingegen kann ohne Unterstützung gefahren werden, alleine durch den Elektroantrieb. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und max. 500 Watt ist es ein komfortables Fortbewegungsmittel.

Verschiedene gesetzliche Vorschriften

Der Gesetzgeber unterscheidet die unterschiedlichen “E-Bike”-Arten. Während das Pedelec als Fahrrad eingestuft wird, gelten S-Pedelec und E-Bike als Kleinkraftrad oder Kraftfahrzeug.

Pedelecs haben keine Altersbeschränkung, was bedeutet, dass Jung und Alt gleichermaßen in den Genuss kommen können. Wenn Sie jedoch ein S-Pedelec fahren möchten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, während Sie für ein E-Bike mindestens 15 Jahre alt sein müssen. 

Egal, welches Modell Sie wählen, es ist immer ratsam, einen Helm zu tragen. Während Pedelecs keine Helmpflicht haben, besteht für S-Pedelecs und E-Bikes eine Helmpflicht. Für alle gilt jedoch: Sicherheit geht vor, also sollten Sie unbedingt einen Helm tragen und darauf achten, dass er die richtige Größe hat und korrekt eingestellt ist.

Wenn Sie ein Pedelec fahren, muss Ihre Lichtanlage funktionstüchtig sein. S-Pedelecs und E-Bikes müssen zusätzlich ein Tagfahrlicht nach EU-Standard ECE 113 haben, damit Sie auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar sind.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Führerscheinpflicht. Wenn Sie ein Pedelec fahren, benötigen Sie keinen Führerschein. Für S-Pedelecs benötigen Sie entweder einen Führerschein AM oder B (für ab dem 1. April 1965 Geborene) oder keinen Führerschein. Für E-Bikes ist ein Mofa-Führerschein erforderlich. 

In puncto Versicherung sind Pedelecs nicht versicherungspflichtig, aber bei Lease a Bike sind sie automatisch im Rundum-Schutz versichert. Für S-Pedelecs und E-Bikes ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen erforderlich, während eine Kaskoversicherung empfohlen wird.

Wenn eine Radwegpflicht besteht, müssen Pedelecs den Radweg benutzen, sonst können sie wahlweise den Radweg oder die Straße benutzen. S-Pedelecs dürfen nur auf der Straße gefahren werden, während E-Bikes innerorts auf der Straße gefahren werden müssen und außerorts wahlweise den Radweg oder die Straße benutzen können.

Empfehlungen

Für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr empfiehlt es sich, immer einen längeren Bremsweg einzukalkulieren. Passen Sie außerdem Ihre Geschwindigkeit den Bedingungen an. 

Darüber hinaus tragen auffällige Kleidung oder eine Signalweste zur besseren Sichtbarkeit bei. Eine vorausschauende und defensive Fahrweise verschafft zusätzlich Sicherheit. Halten Sie immer ein wachsames Auge auf den Verkehr. Verwenden Sie Handzeichen, um anderen Verkehrsteilnehmern Ihre Absichten mitzuteilen, wenn Sie abbiegen oder anhalten möchten.

Andere Länder, andere Vorschriften

Verreisen Sie mit dem E-Bike, gelten in anderen Ländern wahrscheinlich andere Gesetze, was Helmpflicht, Ausweispflicht, Nummernschild oder das Befahren von Radwegen angeht. Hier informieren Sie sich am besten vor Antritt der Reise über die nationalen Vorschriften, damit einer unbeschwerten Reise nichts im Wege steht.