Wer darf mit meinem Dienstrad fahren?

Der Anfang ist gemacht: Der Arbeitgebende bietet den Mitarbeitenden bereits Dienstrad Leasing an, das Traum-Dienstrad ist ausgesucht und ist zur Abfahrt bereit. Mithilfe des gewählten Rundum-Schutzes ist das Dienstrad ebenfalls gegen Diebstahl und Schäden versichert. Doch gilt dieser Schutz auch für andere Personen als den*die eingetragene*n Nutzer*in, wenn Dritte das Dienstrad fahren? Eine gute Frage.

Mann mit Shirt und Jeans fährt Dienstrad im Sommer in Park, Gräser im Vordergrund

Dienstrad - Wer darf es nutzen?

Grundsätzlich steht das Dienstrad dem*der Arbeitnehmer*in zu, dem*der das Dienstrad zur Verfügung gestellt wurde.

Jedoch schränkt Lease a Bike die Nutzung des Dienstrads durch Dritte generell nicht ein. Auch der Diebstahl- und Schadenschutz, der im Rundum-Schutz inkludiert ist, macht hierbei keine Ausnahmen. Das bedeutet, dass auch Familienmitglieder oder Freunde das Dienstrad nutzen dürfen.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für Privatnutzung

Ausnahme im Überlassungsvertrag

Es wird jedoch empfohlen, sich beim Arbeitgebenden zu informieren, ob die Nutzung des Dienstrads im Überlassungsvertrag auf eine bestimmte Personengruppe oder eine bestimmte Person begrenzt wurde. Beispielsweise kann die Privatnutzung des Dienstrads nur für Personen erlaubt sein, die mit dem*der Mitarbeitenden im selben Haushalt leben und somit eine gemeinsame Meldeadresse haben.

 
Frau in sommerlichen Klamotten mit Sonnenbrille und Helm am Lenker hängend schiebt Dienstrad durch Park
 
Icon Idee

Was ist der Überlassungsvertrag?

Das Unternehmen schließt mit dem*der Mitarbeitenden den Überlassungsvertrag oder auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über das Dienstrad-Leasing ab. Dieser regelt die wesentlichen Punkte der Überlassung des Dienstrads zwischen dem*der Arbeitgeber*in und dem*der Arbeitnehmer*in, wie z. B. die Abholung und Rückgabe, den Umgang, den Rundum-Schutz, das Verhalten im Schadenfall und Weiteres.

 

Absicherung der Nutzung durch Dritte

Je nach Einschränkung des Nutzerkreises durch den Arbeitgebenden sind die Personen, die das Dienstrad laut Überlassungsvertrag nutzen dürfen, auch über den inkludierten Diebstahl- und Schadenschutz des Dienstrads abgesichert. Demnach gibt es keine Haftungsrisiken für den*die Mitarbeitende*n oder Dritte, sofern die Nutzung durch Dritte im Überlassungsvertrag nicht eingeschränkt wurde.

 

Privatnutzung

Beim Dienstrad möglich.

Einer Privatnutzung des Dienstrads durch Familienmitglieder oder Freunde steht demnach nichts im Wege, sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem Arbeitgebenden getroffen wurden. 

Wichtig: Wenn das Dienstrad durch Dritte genutzt wird, macht es Sinn, sie darauf hinzuweisen, dass der Premium- und All-inclusive-Diebstahlschutz nur besteht, wenn das Fahrrad abgeschlossen ist.

Junge Frau fährt in sommerlicher Kleidung auf Dienstrad durch Stadt, kleine Tasche hängt am Lenker
 

Dass das Dienstrad auch privat genutzt werden kann, ermöglicht es Mitarbeitenden, das Fahrrad zu einem Teil ihres Alltags werden zu lassen. Ob beim Wocheneinkauf, auf dem Weg zum Sport oder bei der Radtour am Wochenende - das Fahrrad ist nicht nur eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, es schont ebenso den Geldbeutel und stärkt die Gesundheit.

Häufige Fragen

 
Antje Thomas

Unsere Autorin

Antje Thomas

Antje Thomas ist als Marketing Managerin seit 2023 bei Lease a Bike tätig und unterstützt mit ihrer langjährigen Expertise unter anderem bei der Content-Erstellung. Ihr Traum-Dienstrad, mit dem sie bereits die Straßen unsicher macht: ein Riese & Müller Culture Mixte vario.