Jetzt Fahrrad Leasing anbieten und von vielen Vorteilen profitieren.
Durch die Gehaltsumwandlung Sozialabgaben und Steuern sparen: Beim E-Bike und Fahrrad Leasing über ihre*n Arbeitgeber*in können Angestellte bis zu 40% im Vergleich zum Kauf sparen.
Einfach aufs Rad umsteigen. Über unser digitales Portal können Sie als Arbeitgeber*in Ihren Angestellten in 4 einfachen Schritten E-Bike und Fahrrad Leasing anbieten.
E-Bike und Fahrrad Leasing ist für Arbeitgeber*innen zu 100 % kostenneutral.
Wir stehen Ihnen bei der Implementierung und bei allen Fragen rund um das Thema E-Bike und Fahrrad Leasing zur Seite. Von einem personalisierten Online-Portal bis hin zu einer persönlichen Betreuung vor Ort.
Wir bieten Ihnen kostenlos eine Reihe von Dienstleistungen: vom Muster-Überlassungsvertrag bis hin zur persönlichen Beratung zu den Unternehmensrichtlinien für Ihr E-Bike und Fahrrad Leasing Angebot.
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber*in bei der erfolgreichen Implementierung vom E-Bike und Fahrrad Leasing. Unser Service beinhaltet Auftaktveranstaltungen, Webinare und Marketingunterstützung in Form von individuellen Websites, Flyern und vielem mehr.
Wir arbeiten mit über 6.000 Fahrrad-Fachhandlungen zusammen. Ein*e Händler*in ist also stets direkt in Ihrer Nähe und gibt Ihren Angestellten die Möglichkeit, schnell ihr Fahrrad oder E-Bike zu finden.
Erhalten Sie schnell und einfach alle Informationen rund um das Thema E-Bike und Fahrrad Leasing für Arbeitgeber*innen per Mail.
Bieten Sie jetzt den beliebtesten Mitarbeiterbenefit an. E-Bike und Fahrrad Leasing klingt kompliziert? Ist es aber nicht! Wir erklären Ihnen den Prozess als Arbeitgeber*in in nur 60 Sekunden. Für weitere Infos können Sie sich unser Informationspaket herunterladen.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten die Angestellten einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt, es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich das künftige Gehalt der Angestellten für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgaben-Vorteil für die Angestellten. Dies kann im Rechner nachvollzogen werden.
Ein Nutzer*innenwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung der Angestellten wie z. B. Austritt aus dem Unternehmen.
Gerne helfen wir Ihnen hier im konkreten Fall weiter, sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Diese können sein:
Nein, für Sie als Arbeitgeber entstehen durch das Fahrrad-Leasing keine Nachteile. Unser Konzept ist kostenneutral und lediglich mit minimalem Aufwand verbunden. Dafür profitieren Sie als Arbeitgeber von vielen Vorteilen, da Fahrrad-Leasing zu den beliebtesten Mitarbeiterbenefits zählt. Weitere Vorteile sind die Reduzierung der Fluktuation, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und der eigene Beitrag zum Umweltschutz. Weitere Infos zu den Vorteilen des Fahrrad-Leasings finden Sie ebenfalls hier.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.
Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.
Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.
Diebstahl- und Schadenschutz
Unter unseren Diebstahl- und Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z. B. durch:
Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe
Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:
Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Instandhaltungspaket
Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
Alle Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.
Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es fällt die 1%-Methode dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.
Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.
Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Angestellte einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt, es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich für Angestellte ein merklicher Steuer- und Abgaben-Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Abgabensituation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner
Das Angebot von Dienstradleasing über Lease a Bike ist für Unternehmen kostenneutral. Bei weiteren Fragen zum Dienstradleasing kontaktieren Sie uns gern. Weitere Informationen für Arbeitgeber*innen finden Sie außerdem hier.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen. Im Rechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, zu welchem Preis Sie Ihr Rad in etwa übernehmen können.
Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.
Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.
Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.
Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird.
Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.
Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Diese können sein:
Bei weiteren Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie uns gern.